Verfügbare Franchisen
Die ordentliche Franchise liegt bei Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder.
Ich kann meine Prämie senken, indem ich meine Franchise erhöhe.
PrimaCare ist eine günstige Alternative zur klassischen Grundversicherung. Wählen Sie Ihren Hausarzt frei aus und konsultieren Sie diesen bei gesundheitlichen Problemen zuerst.
Die ordentliche Franchise liegt bei Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder.
Ich kann meine Prämie senken, indem ich meine Franchise erhöhe.
Haben Sie Fragen zur PrimaCare? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.
Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen mit einem Betrag von CHF 180.–/Jahr. Bei Erwachsenen leistet die Grundversicherung nur in speziellen Fällen nach einer Augenoperation oder Augenkrankheit einen Beitrag, dies bei Käufen in der Schweiz und mit Verordnung eines Augenarztes.
Weitere Informationen finden Sie unter «Übernahme meiner Kosten für Brillen/Kontaktlinsen».
Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen das automatische Lastschriftverfahren per Bank/Post oder die eBill.
Automatische Lastschriften per Bank oder Post
Alle Ihre Rechnungen werden automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht.
Sollten Sie in der Zwischenzeit also noch Rechnungen mit Einzahlungsschein erhalten, bezahlen Sie diese bitte wie bisher.
eBill
Wenn Sie E-Banking oder E-Finance nutzen, empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Konto und brauchen die Bezahlung nur noch zu bestätigen. Sie können sich auf folgender Website für diese Zahlungsart anmelden: www.ebill.ch
Einzahlungsschein
Sie können Ihre Rechnungen mit den Einzahlungsscheinen bezahlen, den Sie zusammen mit den Rechnungen erhalten, dies entweder über Ihr e-Banking/e-Finance-Konto, über einen Zahlungsauftrag oder am Postschalter.
Zahlungsauftrag Bank/Post
Bestellen Sie das Formular für den Zahlungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut. Schicken Sie es ausgefüllt zusammen mit den Einzahlungsscheinen an Ihre Bank / die Post, damit Ihre Zahlungen ausgeführt werden können. Beachten Sie, dass je nach Finanzinstitut zusätzliche Kosten für diesen Service anfallen können.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen zu verwenden, da jede Rechnung eine eigene Referenznummer hat.
Ja, jede Person mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Wenn sich die betreffende Person nicht selbst oder durch ihren gesetzlichen Vertreter innerhalb dieser Frist anmeldet, wird sie vom Kanton oder der Wohngemeinde einem Versicherer zugewiesen.
Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung der Anmeldung erhebt der Versicherer einen Verzugszins.