Einen Unfall für die Grundversicherung der Groupe Mutuel melden

Sie sind gemäss KVG durch die obligatorische Krankenversicherung gegen Unfälle bei der Groupe Mutuel versichert (Unfallrisiko in Ihrer Grunddeckung enthalten)? Melden Sie Ihren Unfall direkt bei der Groupe Mutuel.

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Füllen Sie das Meldeformular für Unfälle aus und schicken Sie es per Post an die Groupe Mutuel. Die Übernahme Ihres Unfalls betrifft Ihre Grundversicherung.

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Häufige Fragen

Der Unfallversicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch und in den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten (KVG). Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten und über ihren Arbeitgeber obligatorisch für das Unfallrisiko nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) versichert sind, können bei ihrem Krankenversicherer den Ausschluss dieses Risikos beantragen.

Wenn Sie bereits über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind (obligatorisch nach UVG), können Sie die Unfalldeckung aus Ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausschliessen; dies auf den ersten Tag des Monats nach Ihrem Antrag auf Ausschluss.

Wenn Sie die Unfalldeckung wieder in Ihre obligatorischen Krankenpflegeversicherung einschliessen müssen, können Sie unser Online-Formular für den Einschluss der Unfalldeckung ausfüllen. Die Unfalldeckung wird am ersten Tag des beantragten Monats wieder in Kraft gesetzt.

Nein, Personen mit Arbeitslosengeld werden obligatorisch von der Arbeitslosenkasse bei der Suva unfallversichert. Bitte beantragen Sie den Ausschluss der Unfalldeckung aus der Grundversicherung schriftlich. Wir werden die Unfalldeckung für die Dauer der Rahmenfrist der Arbeitslosenkasse ausschliessen.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111