
Sich beraten lassen
Sie haben Fragen zur Versicherung für Haushaltshilfen?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind bei Fragen gerne für Sie da.
Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, eine Nanny oder einen Gärtner? Nach dem Gesetz sind Sie deren Arbeitgeber und müssen sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfall versichern. Die Art der Deckung hängt von der Anzahl Wochenarbeitsstunden und vom Jahreslohn Ihrer Haushaltshilfe ab.
Wird der Grenzbetrag überschritten, der das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorsieht, müssen Sie die Person auch bei einer Vorsorgeeinrichtung anmelden (2. Säule).
Entdecken Sie unsere Lösungen für die Versicherung von Haushaltshilfen und verlangen Sie eine Offerte.
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