Sich beraten lassen
Haben Sie Fragen zu unseren verschiedenen Versicherungslösungen?
Unsere Versicherungsberater sind für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit Sie in der Schweiz krankenversichert bleiben können.
Bitte melden Sie uns Ihren Wegzug ins Ausland schriftlich und legen Sie folgende Unterlagen bei:
Sie ziehen in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA
Bei einem Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA wird die Grundversicherung gemäss Schweizer Recht per Ausreisedatum, das von der Einwohnerkontrolle bestätigt wurde, aufgelöst.
Sie ziehen in ein EU- oder EFTA-Land
Es sind Abklärungen nötig, um bestimmen zu können, ob Sie durch Ihren Wegzug von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit sind.
Laden Sie unseren Ratgeber für weitere Informationen zum Vorgehen betreffend Ihre Versicherungen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir Ihnen so schnell wie möglich antworten können.
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Unsere Versicherungsberater sind für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.
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