Als Arbeitgeber tragen Sie eine soziale Verantwortung gegenüber Ihren Angestellten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sie gegen Unfälle (Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG) und die Risiken Alter, Invalidität und Tod (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge BVG) zu versichern.
Andere Versicherungen, wie beispielsweise die Taggeld- oder die Krankenversicherung, sind freiwillig. Sie können damit Ihren Mitarbeitenden jedoch erstklassige Sozialleistungen bieten.
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Personenversicherungen für Ihre Mitarbeitenden