![](/doc/jcr:3dd73e3b-7a4b-41a4-b2ef-65ada95f5cc5/indemnitejournaliere-infographie-de.jpg/lang:de/indemnitejournaliere-infographie-de.jpg)
Grundsätze
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- Die Versicherung bezahlt Taggelder für Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Mutterschaft arbeitsunfähig sind.
- Die Versicherung zahlt die Taggelder nach Ablauf der gewählten Wartefrist (3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage).
- Die Versicherung ergänzt die EO-Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft (optional) sowie für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.