Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Am 16. Dezember 2022 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet, das es dem Bundesrat ermöglicht, bestimmte Punkte der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer auf dem Verordnungsweg für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn die Versicherer, die dies beantragen, mindestens 66% der Versicherten vertreten. Der Bundesrat kann die Punkte des Abkommens der Versicherer für allgemeinverbindlich erklären, die das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und die Begrenzung der Vergütung für die Tätigkeit der Vermittler sowie die Erstellung und Unterzeichnung von Protokollen über Beratungsgespräche betreffen. Die Nichteinhaltung der für verbindlich erklärten Punkte der Vereinbarung stellt einen Verstoss dar.
Am 22. März 2024 unterzeichneten die Versicherer eine Branchenvereinbarung und unterbreiteten es dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Der Bundesrat hat den Entwurf der Verordnung, die diese allgemeinverbindlich erklärt, zur Anhörung verschickt.
Insgesamt hat sich die Groupe Mutuel unter Vorbehalt zweier Änderungen für den vorgelegten Text ausgesprochen: a) Die Möglichkeit, Vermittler bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurden, nach altem Recht bis zum 31. Januar 2025 zu entschädigen, soll nur für den internen Vertrieb und nicht für externe (gebundene) Vermittler gelten; b) die im Branchenabkommen vorgesehene Rückerstattung der Entschädigung bei Vertragsaufhebung soll ebenfalls allgemeinverbindlich sein und im Anhang der Verordnung aufgeführt werden.