Alternative Modelle
Mit unseren vier alternativen Modellen können Sie Ihre Prämien gegenüber dem Standardmodell deutlich senken. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich im ersten Schritt stets an bestimmte Erstanlaufstellen wenden, bevor Sie anderweitig medizinischen Rat einholen. Welches Modell für Sie am besten passt, hängt also von Ihren bevorzugten Erstanlaufstellen ab.
Ihre Prämie 2025 berechnenFlexible Wahl
PrimaFlex
Sparen Sie bis zu 27% bei Ihren Prämien.
Voraussetzung: Sie nutzen im ersten Schritt eine dieser vier möglichen Anlaufstellen: eine unserer Partnerapotheken, unseren Partner für Telemedizin, den Symptomchecker Ada oder Ihren Hausarzt.
Ärztenetzwerk
OptiMed
Sparen Sie bis zu 26% bei Ihren Prämien.
Voraussetzung: Als Erstanlaufstelle wählen Sie einen Arzt aus der OptiMed-Liste aus. An diesen wenden Sie sich stets zuerst. Bei Bedarf überweist er Sie dann an einen Spezialisten.
Telemedizin und
Symptomchecker
SanaTel
Sparen Sie bis zu 23% bei Ihren Prämien.
Voraussetzung: Sie wenden sich zuerst an unseren Partner für Telemedizin oder nutzen den Symptomchecker Ada(1).
Hausarzt
PrimaCare
Sparen Sie bis zu 16% bei Ihren Prämien.
Voraussetzung: Sie teilen uns vorab Ihren Hausarzt mit. An diesen wenden Sie sich stets zuerst. Bei Bedarf überweist er Sie dann an einen Spezialisten.
Modell Standard
Freie Wahl des Arztes
Standard
Mit dem Standardmodell geniessen Sie völlige Freiheit: Sie können sich direkt an den (Fach-) Arzt Ihrer Wahl wenden. Es ist keine erste Anlaufstelle vorgegeben.
EntdeckenZum Vergleich: Ihre erste Anlaufstelle je nach Alternativmodell
(1) Ab Januar 2025 wird Ada in die Liste der ersten Kontaktpunkte für das alternative Modell SanaTel aufgenommen.
(2) Ab Januar 2025 kann ein Hausarzt für die Fernbehandlung bei unserem Telemedizin-Partner Medgate gewählt werden.
Sich beraten lassen
Haben Sie Fragen zu unseren verschiedenen Grundversicherungsmodellen?
Unsere Versicherungsberater sind für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.
Wie können Sie Ihre Krankenversicherung optimieren?
Bei der Groupe Mutuel haben Sie drei Möglichkeiten Einsparungen bei Ihren Prämien zu realisieren.
1.
Sie wählen ein alternatives Modell
Damit können Sie bis zu 27% sparen.
Prämie 2025 berechnen
2.
Sie erhöhen Ihre Franchise und verringern Ihre Prämienzahlungen
Dies ist möglich, wenn Ihre medizinischen Kosten weniger als CHF 2'000 pro Jahr betragen.
Jetzt optimieren
3.
Sie wechseln die Kasse innerhalb der Groupe Mutuel
Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie durch einen Kassenwechsel innerhalb der Groupe Mutuel sparen. Zu unserer Gruppe gehören sechs unabhängige Krankenkassen mit eigenen Prämienkalkulationen: Philos, Avenir, EasySana, Mutuel, Supra und AMB. Sie bieten Ihnen dieselbe Servicequalität. Je nach Versicherungsschutz können Sie am 1. Januar oder am 1. Juli jedes Jahres wechseln.
Kontaktieren Sie uns
Gut zu wissen
Das Schweizer Krankenversicherungssystem
In der Schweiz ist die Krankenpflegeversicherung obligatorisch und wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Sie deckt die Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.
Sie wünschen sich einen umfassenderen Versicherungsschutz und mehr Komfort? Dann können Sie eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschliessen. Diese sind freiwillig und unterliegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Was ist das KVG?
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die von den Versicherten gezahlten Prämien hängen nur von der Wohnregion und der Altersgruppe ab: Kinder (0-18), junge Erwachsene (19-25) oder Erwachsene (26+). Innerhalb dieser Gruppen ist die Prämie gleich.
Die durch das KVG gedeckten Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich.
Gedeckte Leistungen nach dem KVG
- In der Schweiz: Die Kosten für einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines in der ganzen Schweiz gelisteten Spitals werden bis zur Höhe des Tarifs im Wohnkanton der versicherten Person übernommen.
- Im Ausland: Bei einem Notfall in der EU/EFTA/im Vereinigten Königreich bei Vorliegen der Versichertenkarte: Die Kosten für den Spitalaufenthalt werden bis zu dem Betrag übernommen, den das besuchte Land für seine Einwohner bezahlt hätte. Ausserhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs werden die Kosten für einen Spitalaufenthalt bis zu 90 Prozent dessen übernommen, was die Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte.
Es werden die Kosten für ärztlich verschriebene Medikamente übernommen, die in der Arzneimittelliste mit Tarifen (ALT) und der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.
Komplementärmedizinische Behandlungen, die von einem anerkannten Arzt ausgeübt werden (Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin), werden übernommen.
Ärztlich verordnete Badekuren in der Schweiz werden mit CHF 10/Tag für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr vergütet.
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für Gläser bzw. Linsen bis zur Höhe von zu CHF 180/Kalenderjahr erstattet. Bei Erwachsenen werden nur bei bestimmten Erkrankungen zwischen CHF 180 und CHF 630 pro Auge übernommen (gemäss Liste der Mittel und Gegenstände MiGeL).
Äussere und abnehmbare Geräte (z. B. Krücken, Perücken, Hörgeräte etc.) werden gemäss der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) übernommen.
Normale Schwangerschaft: 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft; die Entbindung zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus sowie eine Kontrolle nach der Geburt werden übernommen.
Risikoschwangerschaft (von einem Arzt festgestellt): Alle notwendigen Kontrolluntersuchungen und Ultraschalluntersuchungen werden übernommen.
Pauschale von CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurse, die von einem Spital oder einer Hebamme durchgeführt werden.
Es werden übernommen:
- Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. Brustkrebsvorsorge) bei bestimmten Risikogruppen oder durch kantonale Früherkennungsprogramme gemäss KVG.
- Empfohlene Impfungen sowie Impfungen, die Gruppen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen oder Expositionen gegenüber bestimmten Krankheiten verabreicht werden.
- Ernährungsberatung und -kurse gemäss den Sonderfällen laut KVG.
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen: eine Untersuchung/Kalenderjahr in den ersten zwei Jahren, danach eine Untersuchung alle 3 Jahre.
Bei Erkrankungen des Kausystems sowie bei Zahnunfällen, die jeweils von einem Zahnarzt behandelt werden, werden die Kosten übernommen.
Kosten für den Transport werden zu 50 Prozent übernommen bis zu max. CHF 500/Kalenderjahr.
Bergungskosten werden zu 50 Prozent übernommen bis zu max. CHF 5 000/Kalenderjahr (nur in der Schweiz).
Leistungen, die auf ärztliche Anordnung von anerkannten Psychologen/Psychotherapeuten erbracht werden, werden übernommen.
Ambulante Behandlungen nach KVG (z. B. Arztbesuch) werden übernommen:
- In der Schweiz: zu 100 Prozent
- Im Ausland: Bei einem Notfall in der EU/EFTA/dem Vereinigten Königreich und bei Vorlage der Versichertenkarte werden die Kosten bis zu der Höhe übernommen, die das Land, in dem sich die Person befindet, für seine Einwohner gezahlt hätte. Ausserhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs werden die Kosten bis zum Doppelten dessen übernommen, was die Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte.
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