Der richtige Umgang mit der Bekanntgabe einer Schwangerschaft: ein praktischer Leitfaden für Vorgesetzte

08. Juni 2022 | Kommentar(e) |

Nicolas Caloz

Das Verkünden einer Schwangerschaft ist für werdende Mütter immer ein besonderer Moment. Auch am Arbeitsplatz ist dies ein Schlüsselmoment für Vorgesetzte, mit dem es bestmöglich umzugehen gilt. Es ist jedoch nicht immer einfach, zu wissen, wie man sich richtig verhält und welche Schritte als Teamleiter/in zu unternehmen sind. Keine Panik – wir erklären Ihnen das Vorgehen.

Montagmorgen. Eine Ihrer Kolleginnen hat Ihnen soeben mitgeteilt, dass sie ein Kind erwarte. Sie freuen sich für sie, aber vielleicht nehmen auch Verwirrung und Sorge überhand. Wie soll ich die Arbeit meiner Mitarbeiterin während ihrer Schwangerschaft neu organisieren? Habe ich Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt, in dem sie mich von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat? Und müssen besondere Massnahmen ergriffen werden, damit sie weiterhin arbeiten kann? Wie ist mit ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz umzugehen? Fragen über Fragen und Sie fühlen sich etwas verloren.

Tatsächlich sind Sie in Ihrer Funktion als Teamleiter/in und bei der Bekanntgabe einer Schwangerschaft verpflichtet, bestimmte gesetzliche Bestimmungen der Mutterschutzverordnung (MuSchV) einzuhalten, welche die besonderen Rechte von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz regelt. Von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zur Rückkehr der Mitarbeiterin nach ihrem Mutterschaftsurlaub müssen Sie eine Reihe von Anpassungen vornehmen. Die nachfolgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen dabei, sich ein wenig Klarheit zu verschaffen und bestmöglich auf eine solche Mitteilung zu reagieren.

Meine Kollegin hat mir soeben mitgeteilt, dass sie schwanger sei. Was muss ich als Erstes tun?

Als Erstes: Gratulieren Sie der werdenden Mutter. Zeigen Sie sich zuversichtlich und haben Sie ein offenes Ohr für ihre Erwartungen und Bedürfnisse. Dann ist es notwendig, in den darauffolgenden Tagen ein erstes Gespräch zu vereinbaren, um die weitere Arbeit zu organisieren. Existiert keine gesetzliche Grundlage, welche die Arbeitnehmerin dazu verpflichtet, ihre Schwangerschaft ihren Vorgesetzten mitzuteilen, liegt es in ihrem Interesse, so schnell wie möglich darüber zu sprechen, damit allfällige Anpassungen des Arbeitsplatzes schnell umgesetzt werden können. 

Worum geht es beim ersten Gespräch?

Dieses erste Gespräch ermöglicht Ihnen, die notwendigen Informationen zu sammeln und die Arbeit für die kommenden Monate zu organisieren. Ob Bedürfnisse und Erwartungen der Mitarbeiterin oder praktischere Daten – dieses Gespräch zielt darauf ab, eine Bestandsaufnahme zu machen: Geburtstermin, Anpassung der Arbeitsstunden und weitere eventuelle Anpassungen des Arbeitsplatzes. Diese Unterredung kann für die Mitarbeiterin auch eine Gelegenheit sein, ihre Zukunftswünsche zu Beschäftigungsgrad, Funktion und Rückkehrdatum nach dem Mutterschaftsurlaub zu thematisieren.

Ihre Rolle besteht auch darin, Ihre Mitarbeiterin zu beruhigen und zu begleiten, indem Sie sie über die Rechte von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz wie zum Beispiel den Kündigungsschutz informieren. 

Und muss ich während der Schwangerschaft etwas Besonderes tun?

Sie müssen während der Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin mehrere Dinge beachten. Gemäss Mutterschutzverordnung darf eine schwangere Frau keine Überstunden leisten. Sie darf maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten. Ausserdem muss der Arbeitsplatz gegebenenfalls an die Bedürfnisse der Mitarbeiterin angepasst werden.

Denken Sie auch daran, während der Schwangerschaft ein formelles Gespräch zu vereinbaren, in dem die Fragen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz thematisiert werden: Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs oder auch die Art und der Grad der Beschäftigung nach dem Mutterschaftsurlaub können bei diesem Treffen festgelegt werden. Schliesslich geht es darum, Ihre Mitarbeiterin über ihre Rechte zu informieren, insbesondere zum Stillen. Gemäss Mutterschaftsverordnung ist für berufstätige Frauen eine Zeit fürs Stillen oder für das Abpumpen der Milch vorgesehen. Diese Zeit zählt im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit. Abhängig von der täglichen Arbeitszeit sind verschiedene Zeiträume vorgesehen: je nach Bürozeiten zwischen 30 und 90 Minuten. 

Meine Mitarbeiterin kehrt in wenigen Tagen aus ihrem Mutterschaftsurlaub zurück. Wie bereite ich ihre Rückkehr vor?

In erster Linie – und zwar von der Geburt an – sind Glückwünsche angebracht! Informieren Sie Ihre Mitarbeiterin ein paar Tage vor der Wiederaufnahme ihrer Arbeit darüber, dass am Tag ihrer Rückkehr ein Gespräch stattfinden wird. Darin werden ihr alle Informationen und Neuigkeiten mitgeteilt. Sie sollten ein zweites Gespräch einen Monat nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinbaren. Ziel dieses Gesprächs ist es, dass Sie den Gemütszustand der frischgebackenen Mutter erfassen und sich über die Entwicklung ihres Gleichgewichts zwischen Berufs- und Familienleben informieren.

Hören Sie generell gut zu und seien Sie wohlwollend. Denken Sie daran, dass die Wertschätzung gegenüber einer schwangeren Mitarbeiterin immer einen Mehrwert darstellt. Zeigen Sie sich zuversichtlich und stehen Sie ihr in angemessener Weise zur Verfügung, damit sie ihre Schwangerschaft am Arbeitsplatz und ihre Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub in aller Ruhe erleben kann.

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