Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen. Die Säulen ergänzen sich und sind aufeinander abgestimmt.
- Die 1. Säule sichert das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität und bei Tod. Es handelt sich dabei um die staatliche Vorsorge. Sie setzt sich zusammen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV).
- Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. Es handelt sich dabei um die berufliche Vorsorge (BVG). Sie wird über die Pensionskassen von den Arbeitgebern gewährleistet.
Diese beiden ersten Säulen bilden die obligatorische Vorsorge.
- Die dritte Säule, die sogenannte private Vorsorge, ist freiwillig. Sie ergänzt die 1. und 2. Säule und kann auf die besonderen Bedürfnisse der Versicherten abgestimmt werden. Wir unterscheiden zwischen der gebundenen Selbstvorsorge (3a) und der freien Vorsorge (3b).
Berufliche Vorsorge nach BVG (2. Säule)
Gemäss BVG können Sie Leistungen «einkaufen». Dies bedeutet, dass Sie zusätzliche Zahlungen an Ihre Pensionskasse leisten, um Vorsorgelücken zu schliessen und die Leistungen bei Invalidität oder Tod zu verbessern.
Positiver Nebeneffekt: Die Einkäufe reduzieren Ihre Steuerlast. Im Jahr, in dem die «Einkäufe» gemacht wurden, können Sie die Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse der Groupe Mutuel über die Bedingungen, die Möglichkeiten und was Sie bei solchen Einkäufen beachten müssen. Füllen Sie dazu dieses Formular aus.
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Die gebundene Vorsorge ist eine besondere Form der individuellen Vorsorge. Sie untersteht strengen gesetzlichen Anforderungen: Es ist klar festgelegt, unter welchen Umständen und wie die Guthaben bei Fälligkeit ausbezahlt oder im Voraus bezogen werden können. Sie grenzt auch die Begünstigten ein und legt fest, in welcher Reihenfolge diese einen Anspruch auf Leistungen haben.
Im Gegenzug bieten Produkte der gebundenen Vorsorge folgende Steuerprivilegien:
- Die Beiträge/Prämien der Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- Die Auszahlung des Kapitals 3a wird zu einem reduzierten Satz versteuert.
Zusätzliche Informationen über die gebundene Selbstvorsorge: Gebundene Selbstvorsorge.
Freie private Vorsorge (Säule 3b)
Die freie Vorsorge ist flexibel und unterliegt grundsätzlich keinen gesetzlichen Verpflichtungen. Bei der freien Vorsorge erhalten Sie eine Steuererleichterung, denn bei der Auszahlung Ihres Kapitals aus der freien Vorsorge müssen Sie das Kapital nicht als Einkommen versteuern. Dies wurde von Bund und Kantonen so festgelegt.
Zusätzliche Informationen über die freie Vorsorge: Freie private Vorsorge.
Weitere Auskünfte zur individuellen Vorsorge finden Sie in unserer Broschüre: Steuern sparen mit den Produkten der Groupe Mutuel
Profitieren Sie von den Steuervorteilen, die Ihnen die Lebensversicherungen der Groupe Mutuel bieten, und sparen Sie Steuern.