Veröffentlichungsdatum: 01.02.2016
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Ziel des FIDLEG ist die Stärkung des Kundenschutzes und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen. Erreicht werden soll dies allerdings mit neuen, umfassenden Regulierungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf führt zu einer kontraproduktiven Mehrfachregulierung der gesamten Versicherungsbranche. Dies bringt Rechtsunsicherheiten und markant höhere Aufwände mit sich, die sich letztlich auch in den Prämien niederschlagen werden. In diesem Sinne lehnt die Groupe Mutuel die Unterstellung der Versicherungsbranche unter das FIDLEG als unverhältnismässig und unnötig ab. Die bestehende Versicherungsaufsichtsgesetzgebung ist bereits sehr umfassend und kann bei ausgewiesenem Bedarf bedürfnisgerecht angepasst werden.