Preisbildung und Rückerstattung der Medikamente
Der Medikamentenpreis ist kein Marktpreis
Der Publikumspreis eines kassenpflichtigen Medikaments entsteht nicht auf dem freien Markt, sondern wird staatlich festgesetzt (Art. 65 Bst. b – f KVV). Er setzt sich zusammen aus dem Vertriebsanteil, dem Fabrikabgabepreis, der Verkaufsabgabe und der Mehrwertsteuer. Der Fabrikabgabepreis kommt aufgrund eines therapeutischen Quervergleichs (TQV), eines allfälligen Innovationszuschlags und eines Auslandpreisvergleichs (APV) zustande. Beim TQV werden die Kosten der bereits zugelassenen Arzneimittel ähnlicher Indikation oder gleicher Wirkungsweise verglichen. Beim APV werden seit Juni 2015 neben den Preisen in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Österreich neu auch die Preise in Belgien, Finnland und Schweden berücksichtigt.
Der Auslandpreisvergleich (APV) kommt sowohl beim erstmaligen Festsetzen eines Preises im Rahmen der Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) zum Tragen als auch bei der dreijährlichen Preisüberprüfung aller Medikamente, die bereits in die SL aufgenommen wurden.
Auslandpreisvergleich
Der gemeinsame Auslandpreisvergleich von Pharmaindustrie und Krankenversicherern für das Jahr 2014 zeigt, dass die Preissenkungsmassnahmen in der Schweiz Wirkung zeigen. Gegenüber dem Durchschnitt des vergleichbaren Auslands hat sich der Preisunterschied bei den rund 250 umsatzstärksten patentgeschützten Originalpräparaten weiter verringert und lag im November 2014 bei einem Wechselkurs von 1.29 Franken pro Euro erstmals auf dem gleichen Niveau. 2013 hatte der Unterschied noch 5% betragen. Damals lag der Wechselkurs bei 1.27 Franken pro Euro.
Nach der Aufhebung der Frankenuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank Mitte Januar 2015 haben sich als Folge der Frankenstärke die Kosten des für die Volkswirtschaft enorm wichtigen Pharmastandorts Schweiz um nochmals rund 20% erhöht.
Der Generikapreisvergleich 2014 zeigt, dass nach wie vor ein grosser Unterschied von +47% besteht. Dies bedeutet, dass in den Vergleichsländern die Generika halb so viel kosten wie in der Schweiz.
Überprüfung alle 3 Jahre (Art. 65d KVV)
Jedes Jahr wird ein Drittel der pharmazeutischen Präparate vom BAG unter die Lupe genommen. Dabei wird neben dem Auslandpreisvergleich (APV) in Zukunft der bisherige Preis zu einem Drittel und damit auch der therapeutische Quervergleich (TQV) berücksichtigt. Zudem werden Arzneimittel der gleichen Indikation - also Konkurrenzprodukte - gleichzeitig überprüft. Die nächste Überprüfungsrunde findet zu Beginn des Jahres 2016 statt. In den Jahren 2012 bis 2014 sind alle Arzneimittel auf der Spezialitätenliste überprüft worden, was gemäss dem BAG Einsparungen von über 600 Millionen Franken gebracht hat.
Bei den dreijährigen Preisüberprüfungen sind nur Preissenkungen möglich, nicht aber Preiserhöhungen. Sollte sich beispielsweise der momentan starke Franken abschwächen und sollten die Schweizer Preise tiefer liegen als im Durchschnitt des Länderkorbs, so werden die Preise in der Schweiz nicht automatisch erhöht. Preiserhöhungsgesuche sind möglich.