Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen
Der Bundesrat möchte, dass die Kantone zusätzlich zu den Kosten auch zu den von den Versicherern berechneten Prämien Stellung nehmen können. Er schlägt zudem vor, dass zu Unrecht ausbezahlte staatliche Beihilfen direkt an die Kantone und nicht mehr an den Versicherten zurückbezahlt werden, und zwar nur dann, wenn die staatliche Beihilfe die gesamte Prämie betrifft.
Die Groupe Mutuel ist skeptisch bezüglich der Relevanz der vorgeschlagenen Massnahmen.
Die Ausweitung der Möglichkeit für die Kantone, eine Stellungnahme zu den Prämien abzugeben, birgt ein erhöhtes Risiko, dass sich das Verfahren zur Genehmigung der Prämien verlängert. Es handelt sich um eine politisch motivierte Maßnahme, die für die Versicherten keinen wirklichen Nutzen hat, da sie sich nicht auf die Kosten auswirkt.
Die Rückerstattung von zu viel gezahlten Prämien an den Kanton wirft das Problem der Gleichbehandlung der Versicherten auf. Die Berücksichtigung von Versicherten, deren Prämien teilweise von den Behörden übernommen wurden, stellt jedoch angesichts der unterschiedlichen Situationen ein Umsetzungsproblem dar.