Das Erbrecht wurde revidiert
Am 28.03.2023 von Guillaume Chassot
Der Bundesrat hat das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Eine Revision, die Erblassern und Erblasserinnen mehr Freiheit bietet und für die Übertragung von Unternehmen beachtliche Vorteile mit sich bringt.