Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene und Kinder: Was die Grundversicherung bezahlt und was nicht.
Die Grundversicherung nach KVG übernimmt Zahnbehandlungen nur, wenn sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall notwendig werden.
Gewöhnliche Zahnbehandlungen werden von der Grundversicherung hingegen nicht gedeckt. Die Kosten folgender Behandlungen müssen Sie selbst tragen:
- Kariesbehandlungen
- jährliche Kontrollen
- Zahnreinigung
- häufige Zahnprobleme
- i>Kieferorthopädie (Röntgen, Geräte, Korrigieren von Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers)
- Implantate
- Wurzelbehandlungen
- Kronen
- usw.
Für die Rückerstattung dieser Behandlungen müssen Sie eine Zusatzversicherung abschliessen.