K
KLV
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), auch Leistungskatalog genannt. Sie definiert die medizinischen Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden oder nicht.
Komplementär- oder Alternativmedizin
Komplementär- oder alternativmedizinische Behandlungen wie Naturheilverfahren, Homöopathie, Aromatherapie, Reflexologie oder Sophrologie. Es gibt über 200 komplementärmedizinische Methoden, die von rund 25’000 Therapeuten durchgeführt werden.
Krankenkasse
Unternehmen (juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts), das keinen Erwerbszweck verfolgt, hauptsächlich die soziale Krankenversicherung und Zusatzversicherungen betreibt und vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt ist.
Krankheit
Jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
KVAG
Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung.
KVAV
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Krankenversicherung.
KVG
Krankenversicherungsgesetz von 1996.
KVV
Krankenversicherungsverordnung.
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