Vergütung Ihrer ambulanten Behandlungen
Die Kosten für die ambulante Behandlung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden nicht vollständig übernommen. Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten, die sie verursachen. Für eine Rückerstattung muss der Leistungserbringer anerkannt sein.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: