Fragen Sie nach, ob Ihre Therapie übernommen wird
Füllen Sie das Online-Formular aus, damit wir Ihre Deckung prüfen und Ihnen die Übernahme Ihrer alternativmedizinischen Behandlung bestätigen können.
Im Rahmen der Grundversicherung werden Leistungen in den fünf folgenden Disziplinen nur erstattet, wenn sie von einem Arzt erbracht werden, dessen Ausbildung in dieser Disziplin von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) anerkannt ist: Akupunktur, Homöopathie, anthroposophische Medizin, Pflanzenheilkunde und chinesische Medizin.
Wenn Sie einen Versicherungsschutz für weitere alternativmedizinische Behandlungen wünschen und Ihren Therapeuten frei wählen möchten, brauchen Sie eine Zusatzversicherung.
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+41848 803 111
Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Mit Zusatzversicherungen können Sie sich alternativmedizinische Behandlungen erstatten lassen.
Die OKP übernimmt höchstens neun Physiotherapiesitzungen auf medizinische Verordnung. Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach der Erstellung der Verordnung erfolgen. Für die Kostenübernahme einer grösseren Anzahl Sitzungen ist eine erneute Verordnung erforderlich.
Die OKP übernimmt höchstens neun Ergotherapiesitzungen auf medizinische Verordnung. Die erste Behandlung muss innerhalb von acht Wochen nach der Erstellung der Verordnung erfolgen. Für die Kostenübernahme einer grösseren Anzahl Sitzungen ist eine erneute Verordnung erforderlich.
Die OKP übernimmt höchstens sechs Sitzungen für Ernährungsberatung auf medizinische Verordnung. Wenn weitere Sitzungen nötig sind, kann die Verordnung erneuert werden.
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