Alterna

Zusatzversicherung für Komplementärmedizin

Mit unserer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin Alterna erhalten Sie komplementärmedizinische Medikamente und von Ärzten durchgeführte komplementärmedizinische Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie, Hypnose und noch vieles mehr zu attraktiven Prämien.

Grundsätze

  • Ich kann eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Behandlungen in Anspruch nehmen, die von Ärzten durchgeführt werden.
  • Die im Rahmen dieser Therapien verschriebenen Medikamente werden bis zu einem Betrag von Fr. 2'000.- pro Jahr vergütet.
  • Ich bin bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall gedeckt.
  • Die Versicherung kann in jedem Alter abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Leistungen

Naturheilverfahren

  • Akupunktur, Aurikulotherapie, Bioresonanz, Elektroakupunktur, Homöopathie, Magnetfeldtherapie, Chinesische Medizin, Phytotherapie, Neuraltherapie
  • 80% der Behandlungskosten

Manuelle Therapien

  • Etiopathie, Anthroposophische Medizin, Mesotherapie, Ortho-Bionomie, Osteopathie, Autogenes Training
  • 80% der Behandlungskosten

Psychotherapie

  • Biodynamik, medizinische Hypnose, Rebirthing, Sophrologie, EMDR (Therapie durch Augenbewegungen)
  • 80% der Behandlungskosten

Medikamente

  • Medikamente im Zusammenhang mit diesen Therapien
  • Max. Fr. 2’000.– / Jahr

  • Kostengünstig: Ich profitiere von einer Grunddeckung für Komplementärmedizin zu einer vorteilhaften Prämie.

Berechnen Sie Ihre Versicherungsprämie online

  • Sie können Ihre Prämie online schnell und unverbindlich berechnen. Wenn Sie das Angebot akzeptieren, können Sie einfach das Antragsformular ausdrucken und es uns unterschrieben zusenden.

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Lassen Sie sich beraten
  • per Telefon

  • 0800 808 848: Gratisnummer
    8.00–18.00 Uhr, von Montag bis Freitag, ausser an Feiertagen.

  • per E-Mail 

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Häufige Fragen

Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir prüfen können, ob der Therapeut und die geplante Behandlung von der Groupe Mutuel anerkannt sind und Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Behandlung deckt.

Vor jeder Kur muss Ihr Arzt uns ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen mit Angabe des Namens der Kureinrichtung, damit deren Anerkennung geprüft werden kann.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Zahnunfälle, die nicht von einer Unfallversicherung gedeckt sind, und bestimmte schwere Erkrankungen des Kausystems, die in den Artikeln 17–19b der KLV festgelegt sind.
Die Kostenübernahme über die OKP ist genau definiert.Im Zweifelsfall kann uns Ihr Zahnarzt ein Gesuch um Kostengutsprache schicken (detaillierter Bericht, Meldung von Verletzungen nach KVG, Kostenvoranschlag, Röntgenbilder etc.).

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111