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Plan nach den gesetzlichen Vorschriften und individueller Plan
Maximale AHV-Rente x 3, abzüglich des Koordinationsbetrags
Möglichkeit zur Anhebung der Höchstgrenze bis zum maximalen BVG-Jahreslohn x 10
Altersguthaben mit Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat festgelegten Umwandlungssatz
Alterskapital ohne Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat (BVG-Minimum) und vom Stiftungsrat (überobligatorisch) festgelegten Umwandlungssatz
Gesetzliche Zinssätze
Höhere Zinssätze möglich
Voraussichtliches Alterskapital ohne Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat festgelegten Umwandlungssatz
In Prozent des versicherten Lohns
Invaliden-Kinderrente: 20% der Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente: ein Prozent des versicherten Lohns
Zahlung bis 18 Jahre, bzw. bis 25 Jahre für Kinder in Ausbildung
Verlängerung der Kinderrente bis zum 20. Lebensjahr bzw. bis zum 25. für Kinder in Ausbildung
Ehegattenrente: 60% der Invalidenrente
Ehegattenrente in Prozent des versicherten Lohns
-
Zusätzliches Todesfallkapital
Waisenrente: 20% der Ehegattenrente
Waisenrente in Prozent des versicherten Lohns Doppelte Renten für Vollwaisen
Ordentliche Einkäufe bis zum gesetzlichen Höchstbetrag
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