Opsion Freizügigkeitsstiftung

Die Opsion Freizügigkeitsstiftung ist für Vorsorgenehmer mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont konzipiert.

Die Stiftung bietet ausschliesslich Wertschrietensparen an, die ein höheres Ertragspotenzial bieten als Sparlösungen.

Das Vorsorgeguthaben ist nicht garantiert und es besteht auch keine Mindestverzinsung. Das Anlagerisiko wird allein vom Vorsorgenehmer getragen, dafür gibt es höhere Renditemöglichkeiten als bei Sparlösungen. Ihr Risikoprofil ermitteln Sie mit einem Risiko-Fragebogen.

Vorteile

Versicherte

  • Wahl der Anlagestrategie mit der Möglichkeit, diese zu ändern
  • Eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Wertschriftenlösung
  • Höhere Renditemöglichkeiten

Vermögensverwalter/bank

  • Sie haben die Möglichkeit, die Infrastruktur der Stiftung zu nutzen.
  • Sie legen Ihre eigenen Anlagestrategien fest.
  • Sie verwalten die Portfolios Ihrer Kunden und verfolgen ihre Entwicklung.
  • Sie bestimmen Ihr Honorar für die Vermögensverwaltung.

Vermittler/makler

  • Sie profitieren von einer leistungsstarken Lösung und einer effizienten digitalen Verwaltung und nutzen die Wahlmöglichkeit der Anlagestrategien, die den Kriterien für Nachhaltigkeit und Ethik (ESG) der Groupe Mutuel Asset Management (GMAM) entsprechen
  • Sie legen mit Ihren Kunden Ihre Vergütung innerhalb eines von der Stiftung genehmigten Umfangs fest

Verschiedene Lebensumstände können dazu führen, dass man ein Freizügigkeitskonto eröffnen möchte.

Investieren Sie, um Ihr Vermögen nicht schlafen zu lassen.

Wegzug aus der Schweiz oder längerer Auslandaufenthalt

Beim Wegzug ins Ausland muss manchmal das eigene Freizügigkeitsguthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen werden. Eine Investment-Lösung kann interessant sein, damit das Vermögen nicht nur ruht.

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Selbstständigerwerbende sind oft nicht der beruflichen Vorsorge angeschlossen.

Wechsel des Arbeitgebers

Beim Wechsel des Arbeitgebers kann es sein, dass nicht das gesamte Guthaben an eine neue Vorsorgestiftung übertragen werden kann.

Nicht dem BVG angeschlossen

Bei Teilzeitarbeit kann man vom gewöhnlichen System der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen sein.

Scheidung

Bei Scheidung werden häufig Vorsorgeguthaben übertragen und können jedoch nicht immer in eine Pensionskasse eingebracht werden.

Eine Stiftung mit offener Architektur

Die Opsion Freizügigkeitsstiftung ist dazu da, Vermögensverwalter und Privatpersonen für die Verwaltung von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge miteinander in Verbindung zu setzen.

Die offene Architektur der Stiftung ermöglicht es Anlageexperten, die sich für die Verwaltung von Vermögen der zweiten Säule interessieren, ihre Dienstleistungen anzubieten.

Die digitale Lösung bietet fünf vordefinierte Anlagestrategien und eine von der Stiftung definierte Depotbank für Freizügigkeitsleistungen ab CHF 30 000. Ein massgeschneiderter Ansatz ermöglicht eine individuelle Anlagestrategie, die vom Vermögensverwalter zusammen mit dem Vorsorgenehmer festgelegt wird. Freie Wahl der Depotbank. Diese Lösung eignet sich für Freizügigkeitsleistungen von mindestens CHF 150 000.

Der Vertrieb dieser Produkte erfolgt durch die Vermögensverwalter selbst.
 

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