Vergleich

Taggeldversicherung

Taggeldversicherung nach KVG
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Krankentaggeldversicherung nach VVG
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Ursachen der Arbeitsunfähigkeit
Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

Krankheit, Unfall, Mutterschaft

Krankheit und Mutterschaft/Unfall (wenn Risiken eingeschlossen)

Mindestgrad der Arbeitsunfähigkeit
Mindestgrad der Arbeitsunfähigkeit

25%

25%

Leistungsdauer
Leistungsdauer

Auszahlung der Taggelder bis zur Ausschöpfung des Kapitals, Leistungen in Höhe von 730 vollen Taggeldern in einem Zeitraum von 900 Tagen

Variante 1:
Auszahlung der Taggelder für jeden Versicherungsfall  während höchstens 730 Tagen mit BVG-Koordination

Variante 2:
730 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen für eine oder mehrere Arbeitsunfähigkeiten

Wartefrist
Wartefrist

3 bis 90 Tage

3 bis 90 Tage, anwendbar pro Arbeitsunfähigkeit oder pro Kalenderjahr/Dienstjahr

Deckungsstufe
Deckungsstufe

Bestimmter Prozentsatz des Lohns: 80%, 90% oder 100% wählbar

Bestimmter Prozentsatz des Lohns: 80%, 90% oder 100% wählbar

Taggeld proportional zum Grad der Arbeitsunfähigkeit

Taggeld proportional zum Grad der Arbeitsunfähigkeit

Maximal versicherter Lohn
Maximal versicherter Lohn

Fr. 250’000.–

Frei wählbar, in der Police festgelegt

Taggeld bei Mutterschaft
Taggeld bei Mutterschaft

Auszahlung des Taggelds für Mutterschaft unter Abzug des EOG oder einer kantonalen Versicherung

Auszahlung des Taggelds für Mutterschaft in Ergänzung zum EOG oder zu einer kantonalen Versicherung

Während 16 Wochen unter Anrechnung der gewählten Wartefrist

Dauer in der Police festgelegt

Zusätzliche Deckung (optional)
Zusätzliche Deckung (optional)

Aufrechterhaltung der Garantie bezüglich Krankheitsrisiko bei einer neuen Erkrankung trotz Ausschöpfung des Leistungsanspruchs: bis zu sechs zusätzlichen Monaten, unter bestimmten Bedingungen

Neue Deckung von 180 Tagen innerhalb von fünf Jahren seit der Ausschöpfung des betreffenden Falls und für den gleichen Fall

Übertritt in die Einzelversicherung
Übertritt in die Einzelversicherung

Freizügigkeitsrecht

Freizügigkeitsrecht



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