40 Jahre BVG: Das Wichtigste in Kürze
31. März 2025 | Kommentar(e) |
Adrien Jacquérioz

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) feiert dieses Jahr sein 40-jähriges Bestehen. Aber was genau steckt hinter dem BVG? Was sollte man darüber wissen und wo drückt der Schuh? In diesem Artikel werfen wir einen Rundumblick auf die 2. Säule und die Herausforderungen der beruflichen Vorsorge.
Der Tag X: 1. Januar 1985 Einführung des BVG in der Schweizer Vorsorgelandschaft. Bis dahin war die Altersvorsorge freiwillig und vom Goodwill des Arbeitgebers abhängig. In der Maschinenindustrie wurden die ersten Pensionskassen gegründet.
Was ist das BVG?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, kurz BVG, regelt die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Es wurde 1982 verabschiedet und ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten. Das BVG regelt die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems und hat zum Ziel, die Versicherten als Ergänzung zur 1. Säule im Alter, bei Invalidität oder Tod finanziell abzusichern.
Finanziert wird die 2. Säule zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Dazu kommen die kumulierten Zinsen, oft als dritter Beitragszahler bezeichnet, die dank der Investition der Sparguthaben der Versicherten in den Finanzmärkten ausgeschüttet werden.
Arbeitgeber, die sich auf die Mindestdeckung nach BVG beschränken, werden immer seltener. Dank kleinen Verbesserungen der Grundleistung wird die Deckung «umhüllend» bzw. «überobligatorisch», wenn sie die Grunddeckung komplett übersteigt.
40 Jahre BVG. Ein Meilenstein. Doch warum eigentlich? Weil die ersten Versicherten, die in ihrem 25. Lebensjahr zum ersten Mal Beiträge gezahlt haben, dieses Jahr das ordentliche Pensionsalter erreichen. Damit sind sie die ersten überhaupt, die den kompletten Zyklus des BVG durchlaufen haben.
Wissenswertes zur 2. Säule
Im Zusammenhang mit dem BVG und der 2. Säule im Allgemeinen tauchen einige Begriffe immer wieder auf. In der folgenden Auflistung haben wir versucht, sie leicht verständlich zu erklären.
- Deckungsgrad
Der Deckungsgrad einer Pensionskasse gibt das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (in der Bilanz bei den Aktiva) und ihren Verpflichtungen (die Sparkonten der Versicherten und die ausbezahlten Renten, auch Vorsorgekapitalien genannt, die zu den Passiva gehören). Der durchschnittliche Deckungsgrad der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen variierte in der Vergangenheit zwar, hat sich aber seit 2023 bei rund 110 Prozent eingependelt.
- Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente einer versicherten Person im Verhältnis zu ihrem gesamten Vorsorgeguthaben. Der BVG-Umwandlungssatz wurde in der Vergangenheit mehrmals angepasst. Er lag anfänglich bei 7,2 Prozent und beträgt aktuell 6,8 Prozent.
- Koordinationsabzug
Anhand des Koordinationsabzugs wird unter Berücksichtigung der bereits in der 1. Säule versicherten Leistungen der Teil des Lohns bestimmt, der in der Pensionskasse versichert ist. Er beträgt 2025 CHF 26'460, was sieben Achtel der maximalen AHV-Rente entspricht. Dieser Betrag wird vom Bruttojahresgehalt in der 2. Säule abgezogen.
- Eintrittsschwelle
Die Eintrittsschwelle definiert den Mindestjahreslohn, um Beiträge in die 2. Säule einzuzahlen. Sie beträgt 2025 CHF 22'680 und ist ebenfalls Gegenstand zahlreicher Reformen.

- Entwicklung des verwalteten Vermögens
Das von den Vorsorgeeinrichtungen verwaltete Vermögen bezeichnet das angesparte Kapital der Versicherten plus Rückstellungen und Reserven zur Zahlung der Renten. Das Vermögen ist seit den 1980er Jahren von einigen Dutzend Milliarden Franken bis heute auf über 1’000 Milliarden Franken angewachsen.
- Mindestzinssatz
Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt indem er einen Zinssatz für die Mindestverzinsung der Altersguthaben definiert. Dieser hat sich im Laufe der Zeit verändert: Von 1985 bis 2002 lag er bei 4 Prozent, wurde danach aber schrittweise gesenkt, lag zwischen 2017 und 2023 noch bei 1 Prozent und beträgt seit 2024 1,25 Prozent.
- Überobligatorische Leistungen
Überobligatorische Leistungen sind Rentenleistungen, die über das gesetzliche Minimum (hohe Vergütung, günstiger Umwandlungssatz) hinausgehen und von den Vorsorgeeinrichtungen für Gutverdienende angeboten werden.
- Vorsorgeeinrichtungen
Vorsorgeeinrichtungen sind Gesellschaften, die für die Verwaltung der beruflichen Vorsorge der ihnen angeschlossenen Unternehmen zuständig sind. In der Schweiz ist die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen aufgrund von Fusionen und Restrukturierungen von über 3’000 in den 1980er Jahren auf heute rund 1'400 gesunken.
- Aktive Versicherte und Rentenbezüger
Damit ist das Verhältnis zwischen BVG-pflichtigen Versicherten und jenen gemeint, die Leistungen aus der 2. Säule beziehen. Der Anteil Rentner gegenüber den Erwerbstätigen nimmt deutlich zu. Während 2004 noch 473'570 Personen eine Altersrente aus der 2. Säule bezogen, waren es 2022 893’888, was faktisch einer Verdoppelung bzw. einem Anstieg von 88 Prozent entspricht.

Herausforderungen des BVG

In nur 40 Jahren haben sich das wirtschaftliche Umfeld, die Lebenserwartung und die Zinssätze deutlich verändert. Dies ruft nach Reformen, um das BVG an die neuen Umstände anzupassen und so das Schweizer Vorsorgewesen langfristig zu sichern.
Die ersten Versicherten von 1985 erreichen nun das Pensionsalter und profitieren in Theorie von einer umfassenden Vorsorge. Nur eben haben sich die Berechnungsgrundlagen, also die durchschnittliche Lebenserwartung und die Kapitalrenditen, stark verändert.
- Wir werden immer älter
Das ist die wohl grösste Herausforderung des BVG. Wie in anderen Ländern steigt auch hierzulande die Lebenserwartung. Die Veränderung der Altersstruktur trägt dazu bei, dass der Anteil der Rentner gegenüber den Erwerbstätigen deutlich zunimmt. Gemäss dem BFS lebten 65-jährige Männer im Jahr 1985 im Durchschnitt noch 14,9 Jahre, gleichaltrige Frauen noch 19 Jahre. Bis im Jahr 2023 stieg diese Zahl auf 20,3 bzw. 22,8 Jahre.
- Die wichtige Rolle des «dritten Beitragszahlers»
Pensionskassen investieren die Beiträge ihrer Versicherten in den Finanzmärkten, um ihr Geld arbeiten zu lassen. Niedrige Zinsen und instabile Märkte erfordern eine stärkere Diversifizierung der Anlagen, um alternative Ertragsquellen zu Obligationen zu erschliessen. Pensionskassen müssen ihre Anlagestrategie also regelmässig anpassen, um für ihre Versicherten eine adequate Rendite zu erwirtschaften.
- Fortschritt trotz verpasster Reformen
Seit der Schaffung der 2. Säule gab es mehrere Anpassungen im Sinne der Versicherten. So zum Beispiel 1993, als das Konzept der Freizügigkeit zu mehr beruflicher Mobilität der Versicherten beigetragen hat, da bei einem Jobwechsel das angesparte Guthaben neu von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung an die des neuen Arbeitgebers übertragen werden konnte.
1995 wurde die Wohneigentumsförderung mit Geldern der 2. Säule eingeführt. Und 2000 trat die Revision des ZGB in Kraft, mit der die Aufteilung der Guthaben in der 2. Säule bei einer Scheidung möglich wurde. Gleichzeitig wurden verschiedene Reformvorschläge, die insbesondere eine Senkung des Umwandlungssatzes vorsahen, an der Urne verworfen (2010, 2017 und 2024).
An seinem 40. Geburtstag steht das BVG also vor zahlreichen Herausforderungen, um rentabel zu bleiben und sich an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Wie die Situation wohl in 40 Jahren aussehen wird?

Die berufliche Vorsorge bei der Groupe Mutuel
Die Groupe Mutuel engagiert sich seit 40 Jahren im Bereich der beruflichen Vorsorge, zunächst als Walliser Vorsorge und Groupe Mutuel Vorsorge und seit 2019 unter dem gemeinsamen Dach Groupe Mutuel Vorsorge-GMP.
Mit einem der höchsten Deckungsgrade des Markts, der zeitweise die 120-Prozent-Marke überschritt, und hohen Zinsen auf den Ersparnissen der Versicherten zählt die Groupe Mutuel Vorsorge-GMP zu den besten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz in Sachen Sicherheit und Ertrag für die Versicherten.
Flexible Lösungen für eine sorgenfreie Vorsorge
2024 wurde die Groupe Mutuel Vorsorge-GMP in eine offene Sammelstiftung umgewandelt und trägt neu den Namen Sammelstiftung Groupe Mutuel. Der bisherige Name ist jedoch nicht ganz verschwunden, denn als Gemeinschaftskasse ist die Groupe Mutuel Vorsorge-GMP Teil der Sammelstiftung. Dank dieser Struktur können verschiedene, individuell zugeschnittene und voneinander unabhängige Vorsorgelösungen angeboten werden.
Die Sammelstiftung Groupe Mutuel kann also gelassen in die Zukunft blicken und Unternehmen, die ihre Vorsorge selbst in die Hand nehmen wollen, innovative, attraktive Lösungen rund um die 2. Säule bieten. Zudem verfolgt die Sammelstiftung in Sachen Investition und Vermögensverwaltung eine nachhaltige Strategie.