Das sollten Sie über Ihre Versicherungen wissen, wenn Sie selbstständig sind
25. März 2024 | Kommentar(e) |
Maxence Bridy
Wer sich selbstständig macht, muss sich mit vielen beruflichen und finanziellen Fragen auseinandersetzen, und das ist noch nicht alles. Selbstständigkeit bedeutet nicht nur Unabhängigkeit und Flexibilität, sondern auch, sich selbst um seine Sozialversicherungen zu kümmern. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen Sie abschliessen sollten, um bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall abgesichert zu sein oder um Ihren Lebensstandard im Alter erhalten zu können.
In der Schweiz ist jede vierte Person haupt- oder nebenberuflich selbstständig – Tendenz steigend. Wer sich selbstständig macht, will in erster Linie sein eigener Chef oder seine eigene Chefin sein und die Arbeitszeit frei einteilen können. So gesehen, scheint es nur Vorteile zu geben. Doch dieser Status bringt auch zahlreiche finanzielle und berufliche Verantwortlichkeiten mit sich. Vor allem aber müssen Selbstständige die Auswirkungen auf ihre Sozialversicherung genau kennen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
So müssen sie etwa selbst für eine ausreichende Altersrente sorgen, denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind sie nicht verpflichtet, Beiträge in die zweite Säule (BVG) einzuzahlen.
Ausserdem sind selbstständig Erwerbstätige oft nicht optimal abgesichert, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig werden. Sie unterstehen im Übrigen auch nicht dem Unfallversicherungsgesetz. Dies bedeutet, dass sie während einer unfreiwilligen Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit bis zum Erhalt einer möglichen Rente der Invalidenversicherung (IV) kein Ersatzeinkommen beziehen. Es ist also äusserst wichtig, diese Lücke zu schliessen.
Eine mögliche Arbeitsunfähigkeit absichern
Paul, 34, arbeitet seit fünf Jahren als selbstständiger Friseur und Barbier. Plötzlich wird er schwer krank und muss seine berufliche Tätigkeit aufgeben, um sich behandeln zu lassen.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehreren Monaten erhält Paul ein Taggeld von 164,40 Franken, vorausgesetzt er hat vorgesorgt und einen Verdienst von 60 000 Franken versichert. Andernfalls ist er auf seine eigenen Rücklagen angewiesen.
Sich gegen das Unfallrisiko absichern
Josephine ist 55 Jahre alt und seit 20 Jahren selbstständige Osteopathin. Bei einem Skiunfall bricht sie sich das rechte Bein. Sofern sie eine freiwillige Unfallversicherung gemäss UVG abgeschlossen hat, erhält sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit Taggeld. Ausserdem werden Josephine die Spitalaufenthaltskosten, Rehabilitationsmassnahmen und Arztbesuche erstattet.
In der Unfallversicherung gibt es keine Kostenbeteiligung, die medizinischen Kosten werden also ohne Franchise und ohne Selbstbehalt übernommen.
Sich gegen eine langfristige Invalidität absichern
Carole, 40, seit 15 Jahren freiberufliche Fotografin, erhält die Diagnose Multiple Sklerose, die sie zur Aufgabe ihrer beruflichen Tätigkeit zwingt.
Da sie nicht in der zweiten Säule (BVG/UVG) versichert ist, könnte sie eine Rente beziehen, wenn sie vorgängig eine 3. Säule in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen hätte.
Diese zusätzliche Absicherung ist unerlässlich, da sie die Invalidenrente der IV (1. Säule) ergänzt, die im günstigsten Fall 2450 Franken pro Monat beträgt.
Mit einem ausreichenden Einkommen in Rente gehen
Maxime, 24 Jahre alt, ist seit einigen Monaten selbständiger Grafikdesigner. Sein Leben als Rentner kann er sich noch nicht wirklich vorstellen. Nach sechs Jahren als Angestellter in einem Unternehmen hat er sich selbstständig gemacht und zahlt seither keine Pflichtbeiträge in seine 2. Säule ein. Deshalb sollte Maxime eine 3. Säule aufbauen (oder anpassen), um sich gegen Invalidität und Tod abzusichern und für den Ruhestand zu sparen. Dies bringt sogar Steuervorteile mit sich!
Ausserdem ist der Sparprozess bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall abgesichert. Denn tritt ein solcher Fall ein, übernimmt der Versicherer die Zahlung des Sparguthabens bis zum 65. Altersjahr.
- Die Groupe Mutuel bietet Selbstständigerwerbenden umfassenden Schutz aus einer Hand gegen finanzielle Risiken bei Erwerbsunfähigkeit, Invalidität und Tod.