Die Vorteile einer dritten Säule für Selbstständigerwerbende

22. Februar 2023 | Kommentar(e) |

Guillaume Chassot

In der Schweiz sind Sie als selbstständig erwerbende Person für Ihre Altersvorsorge verantwortlich. Die zweite Säule (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge oder über die Pensionskasse) ist nur für Personen obligatorisch, die Arbeitnehmer sind und mindestens CHF 22 050.– pro Jahr verdienen. Ein Überblick über Vorsorgelösungen für Selbstständigerwerbende:

Jeder vierte Schweizer arbeitet heute haupt- oder nebenberuflich als selbstständig erwerbende Person, und die Tendenz dürfte in den nächsten Jahren weiter steigen. Wer sich selbstständig macht, muss sich selbst um seine Sozialversicherung, Krankenversicherung, Erwerbsausfallversicherung, Unfallversicherung (Berufs- und Nichtberufsunfall), Arbeitslosenversicherung und seine Vorsorge kümmern.

Die einzige obligatorische Säule für Selbstständigerwerbende ist die AHV

Ein Selbstständigerwerbender muss laut Gesetz lediglich in die erste Säule (AHV/IV) einzahlen. Wenn er sich nur auf die erste Säule beschränkt, reicht seine Rente im Pensionsalter möglicherweise nicht aus. Dies gilt auch bei Invalidität oder im Todesfall. Zur Erinnerung: Die maximale AHV/IV-Rente beträgt CHF 2450.– pro Monat für eine Person, die 44 Jahre lang ununterbrochen Beiträge gezahlt hat, mit einem durchschnittlichen AHV-Jahreseinkommen von mindestens CHF 88 200.–.

Die dritte Säule ermöglicht Steuerabzüge

Kennen Sie den Höchstbetrag, den Selbstständigerwerbende, die nicht dem BVG angeschlossen sind, 2023 in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einzahlen können? Es sind höchstens 20% des Jahreseinkommens / der Erträge. Der Beitrag ist in jedem Fall auf maximal CHF 35 280.– begrenzt.

Ein grosser Vorteil ist, dass der Betrag, den Sie jedes Jahr in Ihre gebundene dritte Säule einzahlen, von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden kann. So lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen, während Sie gleichzeitig für Ihren Ruhestand sparen. Hier zwei Beispiele:

  • Aline, 30 Jahre alt, Podologin, wohnhaft in Freiburg, Jahreseinkommen CHF 60 000.–: Sie weiss, wie wichtig es ist, eine dritte Säule als Teil ihrer Vorsorge aufzubauen, und beschliesst, monatlich CHF 800.– einzuzahlen. Ihre jährliche Steuerersparnis beträgt CHF 1698.–.
     
  • Laurent, 40 Jahre alt, Zahnarzt, wohnhaft in Sitten, Jahreseinkommen CHF 200 000.–: Er ist sich ebenfalls bewusst, wie wichtig eine dritte Säule ist und zahlt den maximal zulässigen Betrag von CHF 35 520.– pro Jahr ein. Seine jährliche Steuerersparnis beträgt CHF 13 940.–.

Die Ersparnisse aus Ihrer gebundenen Vorsorge sind von der Vermögenssteuer befreit. Bei Fälligkeit, wenn Sie Ihr Kapital erhalten, profitieren Sie von einer niedrigeren Besteuerung, getrennt von anderen Einkünften.

Als Vorsorgespezialist bietet die Groupe Mutuel passende, modulierbare und innovative Lösungen für selbstständig erwerbende Personen. Informieren Sie sich auch auf unserer Website.

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Guillaume Chassot

Leiter Geschäftsentwicklung Vorsorge Westschweiz

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