Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit melden

Ihr Unternehmen ist bei der Groupe Mutuel gegen krankheitsbedingte Absenzen der Mitarbeitenden versichert? Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit Ihres krankgeschriebenen Mitarbeitenden. Wenn Sie der von der Krankheit betroffene Mitarbeiter sind, können Sie sich an die Personalabteilung Ihres Unternehmens wenden.

Melden Sie die Krankschreibung Ihres Mitarbeitenden

Laden Sie unser Meldeformular für Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit für Arbeitgeber herunter, um Ihren Leistungsanspruch geltend zu machen.

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Ihre Unternehmensfragen

Im Bereich für Unternehmen auf unserer Website finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den UVG-Versicherungen.

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Häufige Fragen

Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unverzüglich Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers mitteilen.

Ihre Situation ändert sich nicht, aber Sie müssen:

  • Ihre Arbeitsunfähigkeit direkt Ihrem Taggeldversicherer melden (statt Ihrem Arbeitgeber)
  • den Versicherer über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation informieren (Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitgeber, Invalidität, Wohnortswechsel, Änderung des Einkommens usw.)
  • Wenn Sie nicht arbeitsunfähig sind, dann endet die Kollektivversicherung und somit Ihr Anspruch auf Taggelder..
  • Wenn Sie arbeitsunfähig sind, hängt Ihre Versicherungsdeckung von den Bedingungen Ihres Kollektivvertrags ab.
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111