Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen nach Thema geordnet.

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zur Unfallversicherung (UVG).

Unfallversicherung

Sie müssen diesen sofort Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers melden, die anschliessend Ihren Versicherer informieren. Eine rasche Meldung verhindert, dass Ihnen Rechnungen von Leistungserbringern zugeschickt werden.

Nein. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie im Rahmen Ihrer Krankenversicherung oder UVG-Zusatzversicherung über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten deckt.

Nein, die Unfallversicherung übernimmt diese Kosten nicht. Pflege zuhause wird hingegen übernommen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie im Rahmen Ihrer Krankenversicherung oder UVG-Zusatzversicherung über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten deckt.

Ja, aber Sie müssen dies rasch Ihrem Versicherer melden.

Gemäss UVG werden Leistungen bis zum doppelten Betrag der Kosten bezahlt, die in der Schweiz entstanden wären. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sollten Sie stets die europäische Krankenversicherungskarte dabeihaben. Ihr Krankenversicherer stellt Ihnen diese gerne zu.

Im Gegensatz zur Krankenversicherung (KVG) gilt bei der Unfallversicherung (UVG) das Tiers-payant-System. Der Versicherer muss die Leistungen bezahlen, nicht der Patient. Es ist wichtig, den Leistungserbringern zu Behandlungsbeginn den Namen Ihres Versicherers und sofern bekannt die Unfallnummer mitzuteilen. So werden Ihnen keine Rechnungen zugeschickt.

Nein, die Behandlungskosten werden vollständig vom Unfallversicherer übernommen (Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung).

Ausser bei Notfällen verlangt die Spitaleinrichtung zuerst eine Kostengutsprache von Ihrem Versicherer. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer vor dem Spitaleintritt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, falls Ihre Krankenversicherungsdeckung nicht genügt. Sie können gegebenenfalls abklären, ob Sie im Rahmen Ihrer Krankenversicherung oder UVG-Zusatzversicherung über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten deckt.

Nein. Mit Ausnahme von Notfallbehandlungen übernimmt der Unfallversicherer gemäss Vereinbarung zwischen den Zahnärzten und den UVG-Versicherern Behandlungen nur nach vorheriger Kostengutsprache.

Ja. Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes steht, bezahlt Ihr Arbeitgeber nur die Prämie für Unfälle, die während der Arbeit passieren.

Das vernünftige Ausüben einer Sportart ist vollständig durch das UVG gedeckt. Einige Aktivitäten gelten jedoch als Wagnisse, für welche die Geldleistungen um 50% gekürzt werden (Artikel 39 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)).

Nachfolgend finden Sie eine nicht abschliessende Liste von Aktivitäten, die den Abschluss einer Zusatzversicherung erfordern im Rahmen des Verbandes, dem der Sportler angehört (ausser, der Arbeitgeber verfügt über eine Zusatzversicherung nach UVG, die diese Kosten deckt):

  • Wagnisse im Zusammenhang mit Autos (Autocross-, StockCar-, Bahn- und Bergrennen inklusive Training; Geschwindigkeitstests bei Rallyes)
  • Boxkampf
  • Vollkontakt-Kampf
  • Karate extrem (Backsteine, Ziegelsteine oder dicke Bretter mit der Handkante, dem Fuss oder dem Kopf zertrümmern)
  • Motocross-Rennen, inklusive Training auf der Bahn
  • Motorboot-Rennen, inklusive Training
  • Motorrad-Rennen, inklusive Training
  • Downhill-Biking, inklusive Training auf Parcours
  • Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
  • Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m
  • Hydrospeed oder Riverboogie (Wildwasserfahrten bäuchlings auf einem Schwimmkörper)
  • Snow Rafting (Schlauchbootrennen auf Skipisten)


Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall, bevor Sie eine sportliche Aktivität ausüben.

Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie ab dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet, noch 31 Tage gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Versicherung kann um maximal sechs Monate verlängert werden, indem Sie für Fr. 40.– pro Monat eine Abredeversicherung abschliessen.

Sie können das Unfallrisiko aus Ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG ausschliessen, wenn Sie mindestens ach Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten. Hingegen ist es sinnvoll, das Unfallrisiko in Ihren Zusatzversicherungen nach UVG einzuschliessen (ausser Ihr Arbeitgeber hat eine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche die gleiche Deckung bietet).

Sie müssen Ihren Versicherer vorgängig darüber informieren. Wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegenspricht und die Reise den Heilungsprozess nicht verzögert, wird Ihr Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit gutgeheissen. Die Situation ist komplizierter, wenn während Ihres Auslandaufenthaltes eine Behandlung nötig ist. Erkundigen Sie sich vorher, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Das Taggeld entspricht 80% des entgangenen Einkommens und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall ausgezahlt. Dabei werden der 13. Monatslohn und eventuelle Familienzulagen eingerechnet. Der Jahreslohn wird durch 365 geteilt und zu 80% berücksichtigt.

Ja, wenn der Transport zum nächstgelegenen Arzt und mit dem günstigsten Transportmittel erfolgt. Wenn ein Fahrzeug nötig ist, werden Fr. 0.60 pro gefahrenen Kilometer rückerstattet. Unter bestimmten Bedingungen und mit vorheriger Zustimmung des Versicherers kann der Transport auch übernommen werden, wenn die Wiederaufnahme der Arbeit dadurch beschleunigt wird.

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