Die Unfallversicherung in der Schweiz: obligatorisch oder freiwillig?
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Ob Sie angestellt, selbstständigerwerbend, pensioniert oder arbeitslos sind, Sie müssen versichert sein.
Jede Person, die in der Schweiz einer bezahlten Berufstätigkeit nachgeht, muss gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) über die Unfallversicherung des Arbeitgebers gegen Berufsunfälle versichert sein (und Nichtberufsunfälle, wenn mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber gearbeitet wird).
Selbstständigerwerbende, Hausfrauen und -männer, Kinder, Studenten und Rentner müssen das Unfallrisiko in ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG einschliessen.