Bei einem Unfall meine medizinischen Kosten decken

Die Unfallversicherung in der Schweiz: obligatorisch oder freiwillig?

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Ob Sie angestellt, selbstständigerwerbend, pensioniert oder arbeitslos sind, Sie müssen versichert sein.

Jede Person, die in der Schweiz einer bezahlten Berufstätigkeit nachgeht, muss gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) über die Unfallversicherung des Arbeitgebers gegen Berufsunfälle versichert sein (und Nichtberufsunfälle, wenn mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber gearbeitet wird).

Selbstständigerwerbende, Hausfrauen und -männer, Kinder, Studenten und Rentner müssen das Unfallrisiko in ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG einschliessen.

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Wir beraten Sie bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen

Mit Zusatzversicherungen können Sie Bedürfnisse abdecken, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung gedeckt sind. Entdecken Sie unsere Zusatzversicherungen und finden Sie den Versicherungsschutz, der Ihrer Lebensweise entspricht.

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Ich möchte die Unfalldeckung in meiner Grundversicherung anpassen

Beginnen oder beenden Sie Ihre berufliche Laufbahn? Diese neuen Verhältnisse wirken sich auf den Umfang Ihrer Grundversicherung aus.

Wenn Sie ins Berufsleben einsteigen oder neu in einem Anstellungsverhältnis arbeiten, kann das Unfallrisiko ausgeschlossen werden, wenn Sie durch Ihren Arbeitgeber vollständig obligatorisch versichert sind. Dieser Ausschluss tritt frühestens am ersten Tag des Monats nach dem Antrag in Kraft (Art. 11 der Verordnung über die Krankenversicherung KVV).

Mit der Beendigung Ihres Arbeitsvertrags endet auch die UVG-Versicherung, dies 31 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Nach dem 31. Tag:

  • erhalten Sie eine Arbeitslosenentschädigung und sind automatisch für Nichtberufsunfälle bei der Suva gedeckt,
  • erhalten Sie keine Arbeitslosenentschädigung oder werden Selbstständigerwerbende/-r. In dem Fall müssen Sie eine Abredeversicherung abschliessen oder das Unfallrisiko in Ihre Grundversicherung einschliessen.


Bei Erreichen des AHV-Rentenalters wird die Unfalldeckung automatisch am ersten Tag des Monats nach Ihrem Geburtstag wieder in die Grundversicherung eingeschlossen. Wenn Sie nach diesem Datum weiterhin erwerbstätig und somit obligatorisch nach UVG versichert sind, kann die Unfalldeckung wieder ausgeschlossen werden. Bitte informieren Sie uns entsprechend.

Für eine bessere Deckung der medizinischen Kosten

Über die Unfallversicherung sind nur Grundleistungen gedeckt. Durch einen Unfall können völlig unvermittelt hohe Kosten entstehen. Ein guter Versicherungsschutz ist in diesem Bereich daher wichtig.

Wenn Sie eine umfassende Versicherungsdeckung bei Berufs- und Nichtberufsunfällen benötigen, können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen.

Zusatzversicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie beispielsweise:

  • freie Spitalwahl
  • freie Wahl des Chirurgen
  • Spitalkomfort
  • Rückerstattung der Rettungskosten
  • Rückerstattung der Repatriierungskosten
  • Rückerstattung der Kosten für ästhetische Chirurgie


Entdecken Sie unsere Unfallzusatzversicherungen für Gross und Klein:

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