Ich beschäftige Haushaltshilfen

Versicherungen für Hauspersonal und Nannys

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, eine Nanny oder einen Gärtner? Nach dem Gesetz sind Sie deren Arbeitgeber und müssen sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfall versichern. Die Art der Deckung hängt von der Anzahl Wochenarbeitsstunden und vom Jahreslohn Ihrer Haushaltshilfe ab.
Wird der Grenzbetrag überschritten, der das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorsieht, müssen Sie die Person auch bei einer Vorsorgeeinrichtung anmelden (2. Säule).

Unfallversicherung

Wie viele Stunden pro Woche beschäftigen Sie Ihre Haushaltshilfe?

  • i>Weniger als 8 Stunden pro Woche zu einem Jahreslohn von weniger als Fr. 10'000.-: Sie müssen sie nur gegen Berufsunfälle versichern.
  • Mehr als 8 Stunden pro Woche: Sie  müssen sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern.
Versicherung für Haushaltshilfen

Versicherung für Haushaltshilfen

  • Deckung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle
  • Vergütung der Behandlungskosten
  • Taggeld in Höhe von 80% des Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall
  • Invaliden- und Hinterlassenenrente
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Gut zu wissen

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111