Medizinische Geräte
Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte, Rollatoren oder auch orthopädische Schuheinlagen werden in bestimmten Fällen entsprechend den Versicherungsbedingungen von der Grundversicherung (OKP) oder von einer Zusatzversicherung (VVG) übernommen. Es werden jedoch nicht alle medizinischen Hilfsmittel und Geräte vergütet. Mehr Informationen finden Sie in den entsprechenden Dokumenten. Bitte beachten Sie, dass die Kosten nur auf ärztliche Verordnung übernommen werden.
Der Kauf von Hilfsmitteln und Gegenständen muss in einer Apotheke oder für die OKP in einer Abgabestelle erfolgen. Rufen Sie uns vor dem Kauf oder der Miete unter 0848 803 111 an, um sicherzustellen, dass die Firma, die die Hilfsmittel oder Gegenstände abgibt, für eine allfällige Vergütung über die OKP und/oder eine VVG-Versicherung anerkannt ist.
Weitere Informationen: