Anerkannte Kurhäuser

Für die Erholung nach gesundheitlichen Problemen

Eine chronische Krankheit behandeln lassen, nach einem Spitalaufenthalt wieder auf die Beine kommen oder der Alkoholabhängigkeit Lebewohl sagen: In vielen Situationen bietet es sich an, eine Kur zu machen. Mit einer Zusatzversicherung sind solche Kosten umfassend gedeckt.

Übernahme der Kurkosten

Kuren werden zu einem Teil von der Grundversicherung nach KVG übernommen und zum anderen Teil von Zusatzversicherungen. Ob die Kurkosten rückerstattet werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Bitte schicken Sie uns die Verordnung Ihres Arztes, bevor Sie die Kur antreten. So können wir die Kostenübernahme prüfen.

Die nachfolgenden Listen gelten auch für die Unfallzusatzversicherungsprodukte (UVGZ), die kollektiven Unfallversicherungsprodukte nicht nach UVG (ACN) und SafetyPro.

Thermal- und Badekuren: Zur Linderung von Schmerzen und wiederkehrenden gesundheitlichen Problemen

Badekuren begünstigen dank der therapeutischen Wirkung des warmen Wassers auf den Blutkreislauf und die Gelenke Ihren Heilungsprozess.

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sieht für ärztlich verordnete Badekuren einen Beitrag von Fr. 10. pro Tag für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vor.

Die Badekur muss zudem in einer in der Schweiz anerkannten Einrichtung durchgeführt werden. Die anerkannten Einrichtungen sind in diesen Dokumenten aufgeführt:

Erholung: Werden Sie nach einer schweren Krankheit oder einem Spitalaufenthalt wieder gesund

Erholungskuren ermöglichen Ihnen, sich nach einer Krankheit, die Ihren allgemeinen Gesundheitszustand geschwächt hat, zu erholen und zu genesen. Die Kosten werden von bestimmten Zusatzversicherungen übernommen und müssen in von der Groupe Mutuel anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden. Bitte reichen Sie uns die Verordnung Ihres Arztes vor Beginn des geplanten Aufenthalts ein. So können wir die Kostenübernahme für die Kur prüfen.

Anerkannte Einrichtungen für eine Erholungskur:

  • Heilbäder und Kurhäuser Schweiz
  • Maison Ste-Marthe
  • Sozialmedizinische Institutionen (SOMED), deren Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden
  • Spitaleinrichtungen, deren Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden

Kuren für Alkohol- und Tabakentzug: Um Alkohol- und Tabakabhängigkeit hinter sich zu lassen

Entziehungskuren helfen Patientinnen und Patienten, ihre Abhängigkeiten von gesundheitsschädigenden Substanzen zu überwinden. Die Kuren werden von bestimmten Zusatzversicherungen übernommen, wenn sie in den Einrichtungen durchgeführt werden, die auf folgender Website aufgeführt sind:

Anmerkung: Die Kriterien für die Anerkennung von Einrichtungen können vom Versicherer jederzeit geändert werden.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111