SafetyPro

Die Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende

Sie verletzen sich bei der Arbeit oder haben einen Skiunfall – mit SafetyPro sind Sie gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen geschützt. Diese Zusatzversicherung ist für Selbstständigerwerbende bestimmt. Sie ergänzt Ihren obligatorischen Versicherungsschutz und zahlt Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfall Taggelder aus.

Grundsätze

  • Ich bin sowohl bei Berufsunfällen als auch bei Freizeitunfällen gedeckt.
  • Beim Beitritt muss kein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden.
  • Ich stelle den Versicherungsschutz ganz nach meinen Bedürfnissen zusammen: Ich wähle ein Basismodul und füge Optionen hinzu.
  • Ich profitiere mit einem einzigen Produkt von zahlreichen Leistungen: Behandlungskosten, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Spitalaufenthalt, Invaliditätskapital, Todesfallkapital
  • Ich bin weltweit gedeckt.
  • Das Produkt kann bis zum Alter von 64 Jahren abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Leistungen

MODUL «Heilungskosten»

  • Spitalaufenthalt in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung (je nach gewähltem Spitalkomfort)
  • Komplementärmedizinische Therapien
  • Kosten für Transport- und Suchaktionen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100 000.–
  • Kinderbetreuung
  • Entschädigung für Haushaltshilfe und Pflege zuhause

MODUL «Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit»

  • Frei wählbarer Betrag, ganz nach den Bedürfnissen des Versicherten

WAHLMODULE

  • MODUL «Taggeld bei Spitalaufenthalt»
  • MODUL «Kapital bei Invalidität»
  • MODUL «Todesfallkapital»
  • Sicherheit: Ich bin bei Berufs- und Freizeitunfällen umfassend versichert. SafetyPro füllt die Lücken meiner Basisdeckung.
  • Einfachheit: Mit dem Abschluss eines einzigen Produkts erhalte ich bei einem Unfall zahlreiche Leistungen.
Lassen Sie sich beraten
  • per Telefon

  • 0800 808 848: Gratisnummer
    8.00–18.00 Uhr, von Montag bis Freitag, ausser an Feiertagen.

  • per E-Mail 

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Häufige Fragen

Der Unfallversicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch und in den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten (KVG). Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten und über ihren Arbeitgeber obligatorisch für das Unfallrisiko nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) versichert sind, können bei ihrem Krankenversicherer den Ausschluss dieses Risikos beantragen.

Wenn Sie bereits über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind (obligatorisch nach UVG), können Sie die Unfalldeckung aus Ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausschliessen; dies auf den ersten Tag des Monats nach Ihrem Antrag auf Ausschluss.

Wenn Sie die Unfalldeckung wieder in Ihre obligatorischen Krankenpflegeversicherung einschliessen müssen, können Sie unser Online-Formular für den Einschluss der Unfalldeckung ausfüllen. Die Unfalldeckung wird am ersten Tag des beantragten Monats wieder in Kraft gesetzt.

Ein Unfall muss dem zuständigen Versicherer umgehend gemeldet werden. Drucken Sie dafür das PDF-Formular der Unfallmeldung KVG/VVG aus, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an die Adresse, die auf dem Formular steht.
Bei einem Zahnunfall müssen Sie zusätzlich zur Unfallmeldung von Ihrem Zahnarzt einen Unfallbericht ausfüllen lassen.

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111