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Mit unserem Online-Formular können Sie uns alle Ihre Fragen zur Prämienverbilligung mit nur einem Klick stellen.
KontaktJe nach Einkommen und Wohnkanton haben Sie Anrecht auf eine Reduktion der Krankenversicherungsprämie in Form von Prämienverbilligungen. Wie erhalte ich die Prämienverbilligung? Wo reiche ich die Anfrage ein? Stellen Sie uns Ihre Fragen direkt und wir beantworten sie so schnell wie möglich.
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Kontakt
+41848 803 111
Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Auf der Webseite des Bundes finden Sie die neusten Informationen zu den Krankenversicherungsprämien und der Prämienverbilligung.
ZugangNein, sie stehen lediglich auf den Rechnungen.
Dafür gibt es zwei mögliche Gründe:
1. Wir haben den Entscheid über Ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen noch nicht erhalten: Die zuständige kantonale Stelle hat den Entscheid noch nicht gefällt oder der Name des Krankenversicherers auf dem Entscheid ist nicht richtig. Bitte fragen Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle nach dem Grund für die Verspätung, wenn sich die Wartezeit in die Länge zieht.
2. Wir haben den Entscheid über Ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen erhalten und werden Ihnen in zwei bis drei Wochen eine korrigierte Prämienrechnung zusenden.
Ihr bisheriger Versicherer muss den Wechsel der zuständigen kantonalen Stelle melden. Der Kanton leitet dann den Entscheid zur Prämienverbilligung an Ihren neuen Versicherer weiter. Sie als versicherte Person müssen nichts unternehmen.
Es empfiehlt sich jedoch, die zuständige Stelle zu kontaktieren, sollte der Entscheid beim neuen Versicherer verspätet eintreffen (d. h. mehr als zwei Monate nach Beginn des neuen Vertrags).
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