H-Capital

Die Kapitalversicherung für den Spitalaufenthalt

Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Transportkosten: Ein Spitalaufenthalt kann grössere finanzielle Folgen haben. H‑Capital zahlt Ihnen die Summe, die Sie versichert haben, um die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Spitalaufenthalt in der Schweiz oder im Ausland bezahlen zu können.

Grundsätze

  • Ich erhalte das Kapital, wenn ich länger als 24 Stunden im Spital bin oder bei einem stationären Aufenthalt von weniger als 24 Stunden, wenn während einer Nacht ein Bett belegt wird.
  • Das Kapital wird mir ausgezahlt, wenn ich die Spitalrechnung abgebe.
  • Wenn ich krank bin oder einen Unfall habe, kommt meine Grundversicherung für die Kosten auf.
  • Die Versicherung kann in jedem Alter abgeschlossen werden.

Gedeckte Leistung

Es stehen elf Versicherungssummen zur Auswahl

CHF 300, CHF 500, CHF 600, CHF 900, CHF 1’000, CHF 1’200, CHF 1’500, CHF 2’000, CHF 2’500, CHF 3'000,  CHF 3’500

  • Sicherheit: Ich bin vor den finanziellen Folgen eines Spitalaufenthalts geschützt.
  • Freiheit: Ich setze das Geld dort ein, wo ich es brauche, und muss meine Ausgaben nicht rechtfertigen.


Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung H-Capital?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Wenn Sie nur über die Grundversicherung verfügen, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung jeder Klinik behandeln lassen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).

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Groupe Mutuel

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