Versicherungsschutz gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle
Wenn Sie Hausangestellte wie eine Reinigungskraft, einen Gärtner oder eine Kinderbetreuung beschäftigen, dann sind Sie aus gesetzlicher Sicht der Arbeitgeber dieser Person und müssen sie gegen Unfälle versichern. Die Versicherungsdeckung ist abhängig von der Anzahl Wochenarbeitsstunden und vom Jahreslohn.
Wie viele Stunden pro Woche beschäftigen Sie Ihre Hausangestellten?
- Weniger als 8 Stunden pro Woche mit einem Jahresgehalt unter Fr. 10'000.-: Sie müssen Ihre Hausangestellten nur gegen Berufsunfälle versichern.
- Mehr als 8 Stunden pro Woche: Sie müssen sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern.
Haben Ihre Hausangestellten mehrere Arbeitgeber?
Dann müssen Sie sie nur gegen Berufsunfälle versichern, die während der bei Ihnen durchgeführten Tätigkeiten auftreten.