Sie sind selbständig erwerbend

Welche Elemente sind zu berücksichtigen?

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Bedürfnisse bezüglich Versicherung und Vorsorge sorgfältig ermitteln. Die Groupe Mutuel kann Sie dabei unterstützen.
Als Selbständigerwerbender oder Unternehmer sind Sie nicht mehr automatisch durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt. Ausserdem bringt dieser Status Änderungen bei der Vorsorge und den Sozialversicherungen mit sich. Um diese Lücken zu schliessen und um ausreichend versichert zu sein, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.

Warum ist die Groupe Mutuel der ideale Partner für Selbstständigerwerbende?

Die Groupe Mutuel bietet umfassenden Schutz in den Bereichen Personenversicherung und Vorsorge, sowohl für Einzelkunden als auch für Selbstständige, Unternehmen und deren Angestellte. Mit uns als Partner haben Sie die Gewissheit, dass Sie ausreichend versichert sind, egal was passiert.

«Rund 30’000 Unternehmen vertrauen der Groupe Mutuel.»

Möchten Sie mehr über die Leistungen der Groupe Mutuel wissen?

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Werfen Sie einen Blick in die Broschüre mit unseren Lösungen für Selbstständigerwerbende.

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Wie erhalte ich als Selbständigerwerbender eine Versicherungsofferte?

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Private Vorsorge

Warum ist die private Vorsorge entscheidend, wenn man sich selbstständig macht?

Sich selbstständig zu machen, ist ein ehrgeiziges Projekt! Sie gewinnen an Freiheit, aber auch an Verantwortung: Es liegt an Ihnen, wie Sie sparen möchten. Mit unseren Empfehlungen können Sie sich eine sorgenfreie Zukunft sichern.

 

Entdecken Sie unsere Tipps

«Der Abschluss einer Versicherung schützt Sie finanziell und sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens.»

Sich beraten lassen

Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Selbstständigerwerbender, Unternehmer oder zu einem beruflichen Projekt?
Unsere Berater unterstützen Sie dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

Häufige Fragen

Ihre Situation ändert sich nicht, aber Sie müssen:

  • Ihre Arbeitsunfähigkeit direkt Ihrem Taggeldversicherer melden (statt Ihrem Arbeitgeber)
  • den Versicherer über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation informieren (Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitgeber, Invalidität, Wohnortswechsel, Änderung des Einkommens usw.)

Informieren Sie uns sofort über Ihren Austritt aus dem Unternehmen (innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus dem Versichertenkreis) und teilen Sie uns mit, dass Sie ein Angebot zum freien Übertritt in die Einzelversicherung wünschen. Wenn Sie das Angebot annehmen, bleiben Sie zu den gleichen Bedingungen versichert, die während der Anstellung galten. Diese Versicherungsdeckung geht jedoch vollständig zu Ihren Lasten und Sie müssen eine Prämie bezahlen.

Die Versicherten können die Auszahlung ihrer Austrittsleistung verlangen, wenn sie sich selbstständig machen und somit nicht mehr obligatorisch nach BVG versichert sind (Artikel 5b FZG).

Sie müssen hierzu:
- der Vorsorgeeinrichtung Belege über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zustellen (Miete von Räumlichkeiten, Materialeinkauf, AHV-Bestätigung, Eintrag im Handelsregister etc.)
- den Antrag im ersten Jahr der selbstständigen Haupttätigkeit stellen

Je nach Zivilstand müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Ledige: aktueller Zivilstandsnachweis
  • Geschiedene: aktueller Zivilstandsnachweis und Kopie des Scheidungsurteils
  • Verheiratete: beglaubigte Unterschrift des Ehepartners (Gemeinde, Notar, Schalter der Groupe Mutuel)
Alle FAQ
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111