Plan nach den gesetzlichen Anforderungen

Berufliche Vorsorge mit Mindestleistungen

Alters- oder Invaliditätsleistungen, versicherter Lohn, Zinssatz: Unser Vorsorgeplan entspricht den Anforderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge und bietet Ihren Angestellten damit eine Grunddeckung. Entdecken Sie die Leistungen des Plans, seine Vorteile und die Möglichkeiten, die Leistungen zu erweitern.

Grundsätze

  • Sie schliessen sich einer Vorsorgeeinrichtung an, um Ihre Angestellten gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod abzusichern, wie es das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorschreibt.
  • Die Vorsorgeeinrichtung zahlt die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen, wenn die versicherten Ereignisse Pensionierung, Invalidität oder Todesfall eintreten.
  • Sie erhalten erstklassige Dienstleistungen:
    • Individuelle Verwaltung Ihres Vertrags
    • Flexible Abläufe, schnelle und effiziente Bearbeitung
    • Online-Bearbeitung der Vorsorgedaten Ihrer Mitarbeitenden via Extranet
    • Anlagepolitik, die auf Rendite und Sicherheit ausgerichtet ist
Gedeckte Leistungen

Grenzbeträge beim Lohn

  • Minimal versicherter Lohn
  • 150% der AHV-Mindestrente
  • Maximal versicherter AHV-Lohn
  • 300% der AHV-Mindestrente

Leistungen bei Pensionierung

  • Altersrente
  • Altersguthaben mit Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat festgelegten Umwandlungssatz
  • Pensionierten-Kinderrenten
  • 20% der Altersrente

Invaliditätsleistungen

  • Invalidenrente
    • Voraussichtliches Alterskapital ohne Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat festgelegten Umwandlungssatz
    • Zahlung nach einer vertraglich vereinbarten Wartefrist von 360 oder 720 Tagen (unter bestimmten Bedingungen)
  • Invaliden-Kinderrente
    • 20% der Invalidenrente
    • Zahlung bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre für Kinder in Ausbildung

Leistungen im Todesfall vor Vertragsablauf

  • Ehegattenrente (Witwenrente)
  • 60% der Invalidenrente
  • Waisenrente
    • 20% der Ehegattenrente
    • Zahlung bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre für Kinder in Ausbildung
  • Legalität: Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht bezüglich der beruflichen Vorsorge Ihrer Angestellten.
  • Sicherheit: Sie schützen Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
  • Zusätzlicher Schutz: Sie können die obligatorische BVG-Deckung mit einem individuellen Vorsorgeplan erweitern.

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  • Mit unserem Offertenprogramm für Unternehmen können Sie uns unverbindlich Ihre Informationen zukommen lassen. Nach deren Auswertung senden wir Ihnen gerne eine persönliche Offerte zu.

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Häufige Fragen

Es sind alle Personen obligatorisch nach BVG versichert, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn erhalten, der über dem Grenzbetrag liegt. Die Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Die Altersvorsorge beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres. Die anwendbaren Grenzbeträge für die minimalen Deckungen nach BVG finden Sie im «Schlüsselkennzahlen Vorsorge».

Ihr Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge bezahlen. Grundsätzlich bezahlen Sie 50% der Prämie und Ihr Arbeitgeber übernimmt die restlichen 50%.

Dann sind Sie wahrscheinlich jünger als 25 Jahre. Bisher waren Sie nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ihre Beiträge für die Altersvorsorge müssen Sie ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag bezahlen.

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