ActiVita

Die Zusatzversicherung für Heilungskosten bei einem Unfall

Ein Unfall ist schnell passiert und kann hohe Kosten verursachen. ActiVita übernimmt ergänzend zu den obligatorischen Versicherungen die Kosten von Berufs- und Freizeitunfällen. Sie bietet Ihnen Leistungen wie Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung, ästhetische Chirurgie, Rettung und Notfalltransport.

Grundsätze

  • Ich bin erstklassig versichert für Leistungen, die nicht von obligatorischen Versicherungen übernommen werden.
  • Ich bin gedeckt für bestimmte Risikosportarten, die ich unter normalen Bedingungen betreibe, z. B. Fallschirmspringen, Tauchen oder Bungeejumping.
  • Ich bin versichert gegen Berufs- und Freizeitunfälle.
  • Das Produkt kann bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Leistungen

Spitalaufenthalt und Rehabilitation

  • Spitalkomfort und freie Wahl des Spezialisten
  • Private Abteilung im Spital Ihrer Wahl (in der Schweiz unbegrenzte Leistungen, im Ausland max. Fr. 3'000.–/Tag)

Notfalltransport und Rettung

  • Suche, Rettung und Notfalltransport
  • Fr. 60'000.–/Fall

Ästhetische Chirurgie

  • Kosten für Eingriffe in der Schweiz
  • Fr. 60'000.–/Fall

Telefonische Beratung

  • Rechtsberatung im Schadenfall
  • 7 Tage die Woche, rund um die Uhr

Hausdienst

  • Kühlschränke und Tiefkühler kontrollieren
    Briefkasten leeren
    Haustiere pflegen und füttern usw.
  • Fr. 1'500.–/Fall

  • Sicherheit: Ich kann mir die nötigen Behandlungen leisten, einschliesslich ästhetische Chirurgie.
  • Komfort: Ich kann den Arzt sowie das Spital frei wählen und profitiere vom Komfort der privaten Abteilung.
  • Exklusivität: Bei einem Unfall erhalte ich Assistance-Leistungen.


Lassen Sie sich beraten und
erhalten Sie 3 Monate geschenkt!

Sie haben Fragen zur ActiVita-Versicherung? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind bei Fragen gerne für Sie da.
Beim Abschluss einer ActiVita-Versicherung bis September 2024 schenken wir Ihnen die ersten drei Monate.**

** Angebot gilt nur beim Abschluss über einen Berater oder in einer Agentur.

Häufige Fragen

Der Unfallversicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch und in den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten (KVG). Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten und über ihren Arbeitgeber obligatorisch für das Unfallrisiko nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) versichert sind, können bei ihrem Krankenversicherer den Ausschluss dieses Risikos beantragen.

Ein Unfall muss dem zuständigen Versicherer umgehend gemeldet werden. Drucken Sie dafür das PDF-Formular der Unfallmeldung KVG/VVG aus, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an die Adresse, die auf dem Formular steht.
Bei einem Zahnunfall müssen Sie zusätzlich zur Unfallmeldung von Ihrem Zahnarzt einen Unfallbericht ausfüllen lassen.

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111