ActiVita

Die Zusatzversicherung für Heilungskosten nach einem Unfall

Ob im Beruf oder in der Freizeit: Ein Unfall ist schnell passiert und kann hohe Kosten verursachen. Mit ActiVita ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz um wertvolle Leistungen.

Erstklassiger Zusatzschutz bei Unfällen

  • Sie sichern sich gegen unwägbare Kostenrisiken nach Unfällen ab, etwa für ästhetische Chirurgie.
  • Im Spital geniessen Sie den Komfort der privaten Abteilung. Sie können das Spital und die behandelnden Ärzte frei wählen. Zudem erhalten Sie umfassende Unterstützung – bis hin zum Hausdienst.
  • Der ActiVita-Schutz gilt auch für einige verantwortungsbewusst betriebene Risikosportarten. Zum Beispiel für Fallschirmspringen, Tauchen und Bungee-Jumping.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Die Versicherung können Sie bis zum Alter von 60 Jahren abschliessen und sind so abgesichert bei Unfällen im Beruf und in der Freizeit.

  • Spitalaufenthalt und Rehabilitation: Freie Wahl des Spezialisten und Komfort der privaten Abteilung in einer Einrichtung Ihrer Wahl aus der Liste der anerkannten Spitäler (unbegrenzte Leistungen in der Schweiz, Kostenübernahme im Ausland bis zu max. CHF 3'000 pro Tag).
  • Notfalltransporte und Rettung: Übernahme von Such-, Rettungs- und Notfalltransportkosten bis zu CHF 60'000 pro Fall.
  • Ästhetische Chirurgie: Kostenerstattung für einen Eingriff in der Schweiz bis zu CHF 60'000 pro Fall.
  • Hausdienst: Kühlschränke und Tiefkühler kontrollieren, Briefkasten leeren, Haustiere versorgen usw. Kostenübernahme bis zu CHF 1'500 pro Fall.
  • Erstattung einer Mitgliedschaft im Sportbereich: Vergütung bis zu CHF 500.

Liste der gedeckten Leistungen

Eine vollständige Liste der übernommenen Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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Sich beraten lassen

Sie haben Fragen zur ActiVita-Versicherung?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind bei Fragen gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Der Unfallversicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch und in den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten (KVG). Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten und über ihren Arbeitgeber obligatorisch für das Unfallrisiko nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) versichert sind, können bei ihrem Krankenversicherer den Ausschluss dieses Risikos beantragen.

Ein Unfall muss dem zuständigen Versicherer umgehend gemeldet werden. Drucken Sie dafür das PDF-Formular der Unfallmeldung KVG/VVG aus, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an die Adresse, die auf dem Formular steht.
Bei einem Zahnunfall müssen Sie zusätzlich zur Unfallmeldung von Ihrem Zahnarzt einen Unfallbericht ausfüllen lassen.

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