Biosimilars: die «Generika» der Biologika
05. Januar 2022 | Kommentar(e) |
Christian Curty
Dank der Biotechnologie profitieren wir seit 1980 von den Vorteilen biologischer Arzneimittel. Mittlerweile läuft der Patentschutz zahlreicher Biologika ab, weshalb nun vermehrt Biosimilars auf den Markt kommen können. Genauso wie synthetische Generika können die günstigeren biologischen Folgepräparate unser Gesundheitssystem entlasten.
Biotechnologie im Dienste des Lebens
Mit biologischen Arzneimitteln können heutzutage Krankheiten geheilt werden, die früher tödlich waren – etwa Krebs oder dauerhaft entzündliche Krankheiten des Darms oder der Gelenke.
Biologische Medikamente zeichnen sich durch den Ursprung ihrer Verbindungen aus: Die Wirkstoffe entstammen nicht der Chemie, wie das bei herkömmlichen, synthetischen Arzneimitteln der Fall ist, sondern den Makromolekülen lebender Organismen wie Proteinen oder Polysacchariden von Menschen oder Tieren.
Solche Wirkstoffe sind gewöhnlich grösser und komplexer als diejenigen chemisch erzeugter Medikamente. Biologika sind biotechnologisch hergestellte Medikamente, die sich hochspezifisch gegen bestimmte körpereigene krankheitsfördernde Komponenten richten.
Innovation hat ihren Preis
Genauso wie chemisch-synthetische Medikamente haben auch Biologika ihren Preis und sie belasten das Gesundheitssystem zum Teil stark. Die von der Versicherung übernommenen Kosten für Biologika werden von allen Versicherten getragen, wodurch die Gesundheitskosten steigen. In unserem Blog zur Gesundheitspolitik erfahren Sie mehr über die Preisfestlegung von Medikamenten und die Bedeutung von Generika. Glücklicherweise gibt es auch für Biologika «Generika»: die Biosimilars.
Gleicher Wirkstoff zu niedrigerem Preis
Biosimilars sind Folgepräparate von Biologika, deren Patentschutz abgelaufen ist. Wie die Referenzprodukte werden sie in einem aufwendigen Verfahren mithilfe von Gentechnik in lebenden Zellen hergestellt. Ist der Patentschutz eines Biologikums abgelaufen, können Biosimilars als Folgepräparate für die Schweiz zugelassen werden.
Die Wirkstoffe von Biosimilars sind die gleichen wie bei den Referenzprodukten, weshalb sie genauso sicher und wirksam sind wie Letztere. Der Unterschied besteht darin, dass kein Patentschutz vorhanden ist und somit der Preis den Produktionskosten angepasst werden kann – Forschungs- und Innovationskosten müssen nicht amortisiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat festgelegt, dass der Preis eines Biosimilars bei Markteinführung mindestens 25% unter dem Preis des Referenzmedikaments liegt.
Biosimilars werden nach strengen Qualitätsanforderungen und mit modernsten Methoden hergestellt und die Produktionsanlagen werden regelmässig streng kontrolliert. Sowohl die Wirksamkeit als auch die Sicherheit der Biosimilars sollte dazu führen, dass sie – genauso wie das bei chemisch-synthetischen Generika der Fall ist – anstatt der Referenzprodukte verwendet werden, um die Belastung des Gesundheitssystems durch Arzneimittelkosten zu verringern.