So sparen Sie Steuern!

09. März 2025 | Kommentar(e) |

Adrien Jacquérioz

Laut einer Studie des BFS gibt die Schweizer Bevölkerung im Durchschnitt mehr als 12 Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Steuern aus. Das Steuerbudget belastet die Haushalte erheblich. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Schliesslich zählt jeder Franken!

Hier geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast senken können, sowohl beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung wie auch während des Jahres, etwa bei der Altersvorsorge.

1. Berufs- und Ausbildungsauslagen angeben

Geben Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung Ihre beruflichen Auslagen an. Die Fahrkosten (mit Privatfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln) können bis zu einem Höchstbetrag von CHF 3'300 abgezogen werden, der je nach Kanton variieren kann.

Wenn die Berufskosten höher sind als der Pauschalabzug, können Sie bei der direkten Bundessteuer und in einigen Kantonen den tatsächlichen Abzug von maximal CHF 2'000 pro Jahr geltend machen. Höhere Kosten sind gegen Vorlage von Belegen abzugsfähig.

Geben Sie auch Ihre Kursgebühren, Schulungsunterlagen und Fahrkosten für eine Aus- oder Weiterbildung an. Auf Bundesebene sind diese bis zu einem Betrag von CHF 12'700 pro Jahr abzugsfähig. Auf kantonaler Ebene gelten andere Höchstbeträge für abzugsfähige Weiterbildungskosten.

2. Kosten für Liegenschaften abziehen

Faire des economies d'impots en deduisant les frais immobiliers

Wenn Sie Liegenschaftseigentümer sind, können Sie die Hypothek von Ihrem steuerpflichtigen Vermögen sowie die damit verbundenen Schuldzinsen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Für die Unterhaltskosten Ihrer Liegenschaft haben Sie die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder dem Pauschalabzug. Setzen Sie die tatsächlichen Ausgaben ab, wenn diese den Pauschalabzug übersteigen, und zahlen Sie so noch weniger Steuern.

Renovierungsarbeiten an Liegenschaften, die so geplant werden, dass der Pauschalabzug überschritten wird, können ebenfalls vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, was interessante Steuerersparnisse mit sich bringen kann. Dazu gehören Isolationsarbeiten, Ersetzen von Fenstern oder Anbringen von Sonnenkollektoren und weitere energieeffiziente Renovierungen.

3. Spenden angeben

Vergessen Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nicht, mögliche Spenden an gemeinnützige Organisationen anzugeben.  Sie können ab einem Betrag von CHF 100 und bis zu 20 Prozent des Reineinkommens in Abzug gebracht werden.

4. Fremdbetreuung Ihrer Kinder

Sie können Fremdbetreuungskosten (Kinderkrippe, Tagesmutter oder schulergänzende Betreuung) für Ihre unter 14-jährigen Kinder angeben. Auf Bundesebene beträgt der maximale Abzug CHF 10'100 pro Kind und Jahr, während es zwischen den Kantonen Unterschiede gibt. In Genf beträgt der Abzug CHF 12’000, im Waadtland CHF 15’000 und in manchen Kantonen sogar bis zu CHF 25’000 pro Jahr und Kind.

5. Einkauf in die 2. Säule

Sie haben jedes Jahr die Möglichkeit, Ihre Lücken in der beruflichen Vorsorge durch freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule zu schliessen. So können Sie fehlende Beitragsjahre finanziell ausgleichen und Ihre Finanzlage im Ruhestand verbessern. Die Höhe der jährlich in die zweite Säule eingezahlten Einkäufe ist steuerlich absetzbar!

Bevor Sie Einkäufe in Ihre zweite Säule tätigen, sollten Sie eine Fachperson Ihrer Pensionskasse hinzuziehen, um die Höhe der zulässigen Einkäufe sowie die Bestimmungen und Bedingungen für diese freiwilligen Zahlungen zu klären.

6. In eine Säule 3a einzahlen

comment faire pour reduire sa charge fiscale et economiser sur ses impots

Zusätzlich zu den Einkäufen in die 2. Säule können Sie auch Steuern sparen, indem Sie in eine Säule 3a investieren. Mit dieser gebundenen Vorsorgelösung sparen Sie jedes Jahr Kapital an und können den eingezahlten Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Im Jahr 2025 beträgt der Maximalbetrag für BVG-beitragspflichtige Arbeitnehmer CHF 7'258 und für Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse anschlossen sind, 20 Prozent des Einkommens, höchstens jedoch CHF 36'288.

Ab 2026 können auch Beitragslücken in der Säule 3a ausgeglichen werden. Wie bei den Einkäufen in die 2. Säule sind diese Nachzahlungen abzugsfähig und ermöglichen so weitere Steuerersparnisse.

7. Gestaffelter Bezug

Wer seine Vorsorgebezüge über mehrere Jahre staffelt, statt das Kapital in einem Mal zu beziehen, kann seine Steuerlast gering halten. Ob für die zweite oder dritte Säule, staffeln Sie Ihre Bezüge über die Jahre und beziehen Sie das Kapital möglichst nicht auf einmal. Der Kapitalbezug wird progressiv besteuert.

8. Fristen einhalten

Steuern einsparen ist gut, keine zusätzlichen Kosten zu generieren auch. Achten Sie darauf, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um Mahngebühren zu vermeiden.

In vielen Kantonen erhalten Sie zudem Vorzugszinsen, wenn Sie die Raten vor Fälligkeit bezahlen. Werden die Raten hingegen nicht rechtzeitig bezahlt, fallen bei der Zahlung der Veranlagung Negativzinsen an.

  • Wer ist steuerpflichtig?

    Alle in der Schweiz lebenden und arbeitenden Personen gelten als Steuerpflichtige und müssen entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse jährlich Steuern zahlen.

    Ehepaare und in eingetragener Partnerschaft lebende Paare werden zusammen veranlagt. Minderjährige werden bis zum 18. Lebensjahr zusammen mit ihren Eltern besteuert. Personen, die im Ausland leben und arbeiten, aber in der Schweiz Liegenschaften oder ein Unternehmen besitzen, unterliegen ebenfalls der Besteuerung.
     
  • Bis wann zahlen wir Steuern?

    Alle Steuerpflichtigen werden bis zu ihrem Tod oder bis zu ihrem Wegzug aus der Schweiz besteuert. Personen, die im Ausland leben, aber in der Schweiz arbeiten, zahlen bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags in der Schweiz Steuern. Liegenschaften werden bis zu ihrem Verkauf besteuert.
     
  • An wen zahlen wir Steuern?

    In der Schweiz gibt es drei Besteuerungsebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Steuern werden in der Gemeinde und im Kanton bezahlt, in dem die steuerpflichtige Person am 31. Dezember des Steuerjahres ihren Wohnsitz hat. Liegenschaften werden in der Gemeinde besteuert, in der sie sich befinden.

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