Gut vorbereitet in die Pensionierung
18. November 2024 | Kommentar(e) |
Adrien Jacquérioz
Oft ist die Pensionierung zwar nicht die Hauptsorge der Schweizer Bevölkerung, aber es lohnt sich in jedem Fall, diesen Lebensabschnitt zu antizipieren und vorzubereiten. Für die Planung des Ruhestands muss man nicht bis 50 warten. Setzen Sie sich frühzeitig mit Fragen rund um die Vorsorge auseinander, um die Weichen für die Pensionierung optimal zu stellen.
Ihre Altersleistungen hängen von vielen Faktoren ab, z. B. von der Dauer der Beitragszahlung, dem Erwerbseinkommen, dem Alter bei der Pensionierung sowie der Familiensituation. Sie können Ihre Vorsorge aber auch optimieren, während Sie noch im Berufsleben stehen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen die besten Tipps für eine möglichst entspannte Vorbereitung auf Ihre Zukunft.
Das Schweizer Vorsorgesystem verstehen
Für eine gute Vorbereitung auf der Pensionierung ist es wichtig, die Funktionsweise des Dreisäulensystems, der Grundlage der Schweizer Vorsorge, zu verstehen. Grundsätzlich decken die Leistungen aus der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (BVG) 60 Prozent des letzten Lohns ab.
Die Zahl des Tages: Jeder dritte Schweizer hat eine Vorsorgelücke.
- Die 1. Säule umfasst die Leistungen der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Es handelt sich um die staatliche und obligatorische Vorsorge. Sie wird von den aktiven Versicherten finanziert, um den Grundbedarf der Rentner zu decken. Vor kurzem hat das Schweizer Volk der Auszahlung einer 13. AHV-Rente zugestimmt, um den Lebensstandard der Menschen im Ruhestand zu verbessern.
- Die 2. Säule gibt Anspruch auf BVG-Leistungen (berufliche Vorsorge). Sie umfasst die Beiträge der Arbeitnehmenden, ihrer Arbeitgeber sowie die innerhalb der Pensionskasse kumulierten Zinsen. Die 1. und die 2. Säule decken rund 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Selbstständige, die freiwillig bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, erhalten ebenfalls Leistungen aus der 2. Säule.
- Die 3. Säule besteht aus Beiträgen für die private Vorsorge und ermöglicht es, die Lücken der ersten beiden Säulen zu schliessen und so den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung fortzusetzen. Es handelt sich um ein individuelles, freiwilliges Sparen, mit dem man sein Einkommen im Ruhestand verbessern kann. Die Säulen 3a und 3b unterscheiden sich in mehreren Aspekten, insbesondere bezüglich der steuerlichen Vorteile und der Flexibilität beim Bezug des angesparten Kapitals.
1. Säule: Deckung der Grundbedürfnisse in der Pensionierung
Die Höhe Ihrer Altersleistungen aus der 1. Säule (AHV) hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Anzahl der Beitragsjahre oder dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Der Antrag auf Altersrenten muss mindestens drei Monate vor dem ordentlichen Rentenalter bei der Ausgleichskasse gestellt werden, damit diese Ihren Leistungsanspruch ermitteln kann. Die maximale monatliche AHV-Rente beträgt CHF 2’450 für eine Einzelperson und CHF 3’675 für Ehepaare.
- Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf eine Altersrente bei der Ausgleichskasse, um Ihren Leistungsanspruch zu bestimmen.
- Die Höhe der AHV-Renten hängt unter anderem davon ab, wie viel und wie lange Sie während Ihres gesamten Erwerbslebens Beiträge gezahlt haben. Die Auszahlungen aus den ersten beiden Säulen (AHV und BVG) machen in der Regel 60 Prozent des letzten Lohns aus.
2. Säule: Sicherung eines ausreichenden Einkommens in der Pensionierung
Arbeitnehmende (sowie Selbstständige, die freiwillig bei einer Pensionskasse versichert sind) zahlen während Ihres gesamten Arbeitslebens Beiträge in die 2. Säule ein. Die Leistungen aus der 1. Säule ergeben zusammen mit den BVG-Leistungen ein angemessenes Einkommen im Ruhestand.
Grundsätzlich können Sie Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge ab dem Alter von 58 Jahren beziehen, entweder als lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder eine Mischung aus beidem. Es ist jedoch wichtig, sich jeweils auf das Reglement der Pensionskasse zu stützen, um die genauen Modalitäten zu kennen.
- Überprüfen Sie den Stand Ihrer BVG-Beiträge anhand Ihres jährlichen Vorsorgeausweises.
- Erkundigen Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber attraktive BVG-Leistungen anbietet. Zahlen Sie, wenn möglich, zusätzliche Beiträge ein.
- Um Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen, empfiehlt es sich, steuerlich absetzbare Einkäufe in die 2. Säule zu tätigen.
- Vergewissern Sie sich, dass Ihre Guthaben bei einem Stellenwechsel, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei einer Ausreise aus der Schweiz korrekt verwaltet werden (Freizügigkeitsleistung ).
3. Säule: Schliessung von Vorsorgelücken nach der Pensionierung
Durch die Investition in eine 3. Säule können Sie die Leistungen der beiden ersten Säulen in der Pensionierung ergänzen und so Ihre Lebensqualität verbessern. Sie haben die Wahl zwischen den Säulen 3a und 3b (gebundene bzw. freie Vorsorge).
Das in die 3. Säule eingezahlte Kapital ist in den meisten Fällen auch bei unerwarteten Ereignissen wie Tod oder Invalidität garantiert und wird so angelegt, dass es eine Rendite abwirft. Der Bezug des Guthabens aus der 3. Säule kann bis zu fünf Jahre vor dem Rentenalter bei der privaten Vorsorgeeinrichtung beantragt werden.
- Indem Sie in eine 3. Säule (3a oder 3b) investieren und regelmässig sparen, verschaffen Sie sich finanziellen Spielraum im Alter.
- Der in einer Säule 3a angesparte Betrag (maximal CHF 7’056 pro Jahr und für Selbstständige 20 Prozent des Einkommens, maximal CHF 35’280) kann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. In einigen Kantonen sind auch bei der Säule 3b Steuerabzüge möglich.
- Die Möglichkeiten für den Bezug von 3a-Geldern (Pensionierung, Erwerb von Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder auch Ausreise aus der Schweiz) sind eingeschränkter als bei Guthaben aus der Säule 3b.
Denken Sie am besten schon jetzt an Ihrer Pensionierung!
Kurzum: Es ist wichtig, die Besonderheiten im Hinblick auf Vorsorge und Pensionierung und vor allem Ihre Leistungsansprüche zu kennen. Mit einer Budgetplanung können Sie auch Ihre Ausgaben, Ihr Einkommen und Ihre Bedürfnisse einschätzen:
- Wie hoch sind meine Ausgaben für Gesundheit, Wohnen sowie die anderen allgemeinen Kosten (Lebensmittel, Fahrzeug, diverse Versicherungen, Telefon- und Internetabonnements usw.)?
- Wie viel Geld brauche ich monatlich oder jährlich, um im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard sicherzustellen?
- Auf welche Leistungen aus der ersten, zweiten und dritten Säule kann ich zählen? In welcher Form und wann erhalte ich sie?
Sorgenfrei in der Pensionierung mit der Groupe Mutuel
Wenn Sie früh anfangen und proaktiv vorgehen, können Sie sich einen sorgenfreien Ruhestand in der Schweiz sichern. Ob bei der privaten oder beruflichen Vorsorge: Bei der Groupe Mutuel setzen wir unser ganzes Fachwissen ein, um die Bedürfnisse der Versicherten im Hinblick auf ihre Pensionierung zu erfüllen, unabhängig von ihrer persönlichen Situation und ihren Ansprüchen.
Denn wir bieten eine umfassende Palette von Produkten für die private Vorsorge an, von der reinen Risiko-Lebensversicherung über eine flexible und rentable Lösung wie VariaInvest bis hin zu investiertem und/oder garantiertem Sparen. Auch unsere Lösungen für die berufliche Vorsorge bieten günstige Konditionen sowie eine effiziente Verwaltung der BVG-Leistungen und Freizügigkeitskonten.
Unsere Tipps für Ihren Ruhestand:
- Beginnen Sie schon jetzt mit der Planung Ihrer Pensionierung und der Verwaltung Ihrer beruflichen (2. Säule) und privaten Vorsorgegelder (3. Säule).
- Diversifizieren Sie Ihr Anlageportfolio nach Möglichkeit, um das Risiko zu verringern.
- Verteilen Sie die Bezüge von Guthaben aus der Pensionskasse und der 3. Säule über mehrere Jahre. Denn je höher die Summe der Bezüge ist, desto höher ist auch der Steuersatz.