Im Militär oder als Zivildienstleistende/-r sind Sie über die Militärversicherung gedeckt.
Ob Rekrutenschule, Zivildienst, im Durchdiener oder beim Abverdienen, Sie sind automatisch über die Militärversicherung des Bundes versichert. Dadurch zahlen Sie keine Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Sie können Ihre Grundversicherung mit einem Marschbefehl oder der Bestätigung für einen Einsatz im Zivildienst sistieren, wenn der Einsatz mindestens 61 aufeinanderfolgende Tage dauert. Für kürzere Dienstzeiten, beispielsweise Wiederholungskurse, erfolgt keine Sistierung.