Es gibt zwei verschiedene Systeme der Rückerstattung:
- Im ersten Fall bezahlt Ihr Versicherer die Rechnungen Ihres Arztes, Ihrer Apotheke oder Ihres Spitals direkt und verlangt danach von Ihnen mit der Kostenbeteiligungsabrechnung die Rückzahlung der Kosten, die zu Ihren Lasten gehen (Franchise, Selbstbehalt).