In Anwendung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (Art. 71a, 71b und 86b BVG) ist der Stiftungsrat verantwortlich für die Ausübung des Stimmrechts an den Generalversammlungen der in der Schweiz niedergelassenen und börsenkotierten Aktiengesellschaften, deren Aktien die Stiftung direkt in ihrem Portfolio hält.
Der Stiftungsrat stimmt im Interesse der Versicherten ab und gewährleistet dadurch den nachhaltigen Fortbestand der Stiftung. Er kann sich bei der Analyse und Stimmempfehlung zu bestimmten Traktandenpunkten auf einen externen Berater stützen.
Der Stiftungsrat stellt Ihnen einen zusammenfassenden Bericht über die Stimmergebnisse zur Verfügung. In diesem Bericht sind die abgelehnten Traktandenpunkte und jene mit Stimmenthaltung aufgeführt und kommentiert.
Wir empfehlen Ihnen, für weitere Informationen über unseren Standpunkt und die Abstimmungsergebnisse des Geschäftsjahres den nachfolgenden Bericht zu lesen.