Grundsätze
-
- Die Versicherung bezahlt Taggelder für Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Mutterschaft arbeitsunfähig sind.
- Die Versicherung zahlt die Taggelder nach Ablauf der gewählten Wartefrist (3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage).
- Die Versicherung ergänzt die EO-Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft (optional) sowie für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.