Skiunfälle: Dumm gelaufen, klug reagiert
28. Januar 2025 | Kommentar(e) |
Martin Kamber
Auf Schweizer Skipisten verunfallen während einer Wintersaison im Schnitt 63 000 Personen. Weil dabei nicht selten heikle Körperpartien in Mitleidenschaft gezogen werden, kann die Genesung lang und kostspielig sein. Umso wichtiger ist es, den Unfallhergang möglichst exakt zu schildern und auf allfällige Beteiligte und Zeugen zu verweisen.
Nichtberufsunfälle – das sind in erster Linie Unfälle im Strassenverkehr, in Haushalt und Garten und beim Sport – fordern in der Schweiz jedes Jahr über eine Million Verletzte. Und deren Verletzungen führen zu beträchtlichen Kosten für die Betroffenen selbst und – aufgrund von Ausfalltagen bei einer Arbeitsunfähigkeit – für deren Arbeitgeber.
Schaut man auf die Lieblingssportarten von Herrn und Frau Schweizer, fällt etwas auf: Im Schnitt betragen die Folgekosten nach einem Unfall…
- beim Fussball: 3700 Franken
- beim Snowboarden: 4600 Franken
- beim Schwimmen und Baden: 4800 Franken
- beim Bergwandern: 6800 Franken
- beim Skifahren: 8300 Franken
Dass es beim Skifahren richtig teuer werden kann, ist nicht weiter erstaunlich. Bei 50km/h und mehr kann nun mal einiges schiefgehen, mit potenziell üblen Folgen notabene für die Scharniere unseres Körpers: Knie und Schultern, aber auch für die Arme und den Kopf.
Vielen Verletzungen kann durch gute Fitness, eine gezielte Vorbereitung und die richtige Ausrüstung vorgebeugt werden. Nützliche Tipps dazu gibt es bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) unter Schneesport auf der Piste.
In Unfall verwickelt: Worauf muss ich achten?
Die Unfallhexe kann trotzdem jederzeit zuschlagen, und dann heisst die Devise «Schadensbegrenzung». In schlimmen Fällen: Absicherung des Unfallortes und erste Hilfe, logisch. Weniger logisch ist hingegen, dass man sich selbst, die Direktbeteiligten sowie allfällige Zeugen schnell auch fragen sollte: Was ist da genau passiert?
Claudia Schneider leitet bei der Groupe Mutuel jenes Team, das sich der Nichtberufsunfälle von Unternehmenskunden in der Deutschschweiz annimmt. «Es kommt häufig vor, dass wir auf die Frage nach dem Unfallhergang hören: ‹Beim Skifahren›. Das reicht natürlich nicht.»
Im Idealfall kann ihr Team die Meldung eines Nichtberufsunfalls innerhalb von drei Arbeitstagen erledigen. Aber: «Dazu ist es notwendig, dass der Unfallhergang genau beschrieben und durch Zeugen gestützt wird,» erklärt sie. Es brauche Antworten auf folgende Fragen:
- Was ist genau passiert?
- Wer sind die Beteiligten?
- Wer kann den Unfallhergang bezeugen?
- Gab es eine Fremdeinwirkung, z.B. eine Fehlfunktion bei einem Skilift?
- Liegt ein Protokoll der Pistenrettung oder der Rega vor?
Wenn es offenkundige Widersprüche gibt – wenn z.B. die Angaben nicht mit den medizinischen Daten übereinstimmen oder viel Zeit bis zur medizinischen Erstversorgung verstrichen ist – kann ein Care Manager aufgeboten werden, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Arbeitsunfähig: Was jetzt?
Unfälle beim Ski- und Snowboardfahren haben auch volkswirtschaftliche Auswirkungen. In der Schweiz belaufen sich die jährlichen Kosten solcher Unfälle auf rund 600 Millionen Franken. Das hat mit der Schwere der Verletzungen und folglich mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu tun.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Ihre Angestellten vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die obligatorischen Leistungen gemäss UVG können mit der Wahl einer UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) optimiert werden.
In jedem Fall muss ein Unfall umgehend dem bzw. der direkten Vorgesetzten oder der HR-Abteilung gemeldet werden, welche wiederum selbständig eine Schadensmeldung im Kundenportal der Groupe Mutuel für Unternehmen hinterlegt.