Arbeitsunfähigkeit
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitsunfähigkeit.
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitsunfähigkeit.
Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unverzüglich Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers mitteilen.
Sie müssen diese telefonisch melden und ein Zeugnis Ihres behandelnden Arztes vorlegen. Die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder die dafür zuständige Person muss uns das Zeugnis danach so schnell wie möglich zustellen.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jeden Monat ein Arztzeugnis geben, das von Ihrem Arzt unterschrieben wurde und den Arbeitsunfähigkeitsgrad bescheinigt. Um dies zu vereinfachen, stellt der Versicherer hierfür ein spezielles Formular für längerdauernde Arbeitsunfähigkeiten zur Verfügung. Ihr Arzt muss das Formular bei jeder Konsultation ausfüllen, und Sie senden anschliessend eine Kopie an Ihren Arbeitgeber. Am Ende der Arbeitsunfähigkeit stellen Sie Ihrem Arbeitgeber das Original des Formulars zu.
Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie:
Wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten können, sind die Beiträge sowohl des Arbeitgebers als auch des Versicherten nach Ablauf der Wartefrist, die in der Beitrittsbestätigung festgehalten ist, nicht mehr geschuldet. Während der Perioden der Arbeitsunfähigkeit werden die Altersgutschriften im Verhältnis zum Invaliditätsgrad weiterhin gemäss dem letzten versicherten Lohn gutgeschrieben. Die Befreiung von der Beitragspflicht soll verhindern, dass die Versicherten für ihre Arbeitsunfähigkeit bestraft werden. Die Versicherung übernimmt sämtliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge und schreibt sie dem Konto des Versicherten gut. Die Befreiung von der Beitragspflicht beginnt nach Ablauf der Wartefrist, die im Vertrag über die berufliche Vorsorge festgelegt und auf dem Vorsorgeausweis vermerkt ist. Sie beträgt grundsätzlich drei Monate. Das Anrecht auf Befreiung von der Beitragspflicht erlischt, wenn:
Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt, dann bleiben Sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert, bis Sie wieder arbeiten können.
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