Pensionierung

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pensionierung

Pensionierung

Ab 58 Jahren ist eine frühzeitige Pensionierung möglich. Der Umwandlungssatz hängt vom Alter ab und verringert sich bei einer frühzeitigen Pensionierung. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto geringer ist das Altersguthaben und desto niedriger ist der Umwandlungssatz.

Wenn Sie weiter erwerbstätig sind, bleibt die Deckung maximal bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufrechterhalten. Das Aufschieben des Bezugs der Altersrente und die Pensionierung nach dem ordentlichen Rentenalter (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer) ist auf Anfrage des Versicherten möglich, wenn dieser ohne Unterbruch weiterarbeitet und sein Arbeitgeber die Weiterführung der Deckung genehmigt. Nach 65 Jahren muss nur noch der Sparbeitrag bezahlt werden; der Risikobeitrag entfällt.

  • Ab 60 Jahren arbeiten Sie noch zu 50% und erhalten eine Teilrente von 50% (als Teilrente / Auszahlung eines Teilkapitals).
  • Ab 60 Jahren arbeiten Sie noch zu 70% und erhalten eine Teilrente von 30%.

  • Ab 63 Jahren reduzieren Sie Ihren Beschäftigungsgrad um weitere 30% und erhalten eine weitere Teilrente von 30%.

  • Ab 65 Jahren geben Sie die restlichen 40% Berufstätigkeit auf und erhalten die volle Rente.

  • Sie haben auch die Möglichkeit, die Altersleistung vollständig oder teilweise in Kapitalform zu beziehen. Sie müssen Ihre Wahl drei Monate vor dem effektiven Rücktrittsdatum mit dem Formular Regelung der Altersleistung melden. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, wird die Altersleistung in Rentenform ausgezahlt. Mehr Informationen zur Wahl zwischen Rente oder Kapital finden Sie in unseren Erläuterungen.

Für jedes unterhaltspflichtige Kind unter 18 Jahren (bzw. unter 25 Jahren für Kinder in Ausbildung) besteht Anrecht auf eine Pensionierten-Kinderrente. Sie entspricht grundsätzlich 20% der ausgezahlten Altersrente.

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