Telemedizin-Partner
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
Klicken Sie einfach auf das Thema, das Sie interessiert.
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Dies hängt vom alternativen Versicherungsmodell ab, das Sie gewählt haben. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu den beiden Arten von Versicherungsmodellen mit Telemedizin:
Ausnahmen: Wie in den Versicherungsbedingungen erwähnt, müssen die obenerwähnten Verpflichtungen in bestimmten Fällen nicht befolgt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Notfallkonsultationen, Konsultationen bei einem Augenarzt oder Gynäkologen.
Bei einer Langzeitbehandlung (z. B. bei einer chronischen Erkrankung) können die Spezialisten des Telemedizin-Partners im Rahmen dieser Behandlung eine Dispensierung von Ihrer Anrufpflicht für eine bestimmte Zeitdauer ausstellen. Dazu müssen Sie vorab die Zustimmung des Telemedizin-Partners einholen oder uns eine einmalige, von einem Arzt unterschriebene Bestätigung für PrimaFlex-Versicherte zukommen lassen.
Die Telefonnummer hängt vom gewählten Grundversicherungsmodell ab:
Der Telemedizin-Partner beantwortet Anrufe an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr auf Schweizerdeutsch, Hochdeutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
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