Bundesabgaben und Umweltabgaben

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Bundesabgaben und Umweltabgaben

In den «Bundesabgaben» enthalten sind:

  1. Die CO2-Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen (z. B. Heizöl und Erdgas) und die VOC-Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (z. B. Metallreinigungsprodukte, Farben und Lack). Diese Abgaben, deren Höhe jedes Jahr variieren kann, werden entsprechend dem Wunsch der Bundesbehörden in Form eines Abzugs von den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung an die Bevölkerung zurückverteilt.
  2. Der «Beitrag zur Förderung der Gesundheit» wird insbesondere zur Finanzierung der Stiftung «Gesundheitsförderung Schweiz» verwendet, die von den Versicherern und den Kantonen getragen wird. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verlangt die Erhebung dieses Beitrags von Fr. 4.80 pro Person und Jahr. Dieser Betrag – Fr. 0.40 pro Monat – wird auf den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhoben.

Die Umweltabgaben sind nicht dazu da, dem Staat Geld zu verschaffen. Deshalb hat das Parlament entschieden, die Einnahmen dieser Abgaben zu gleichen Teilen an die Bevölkerung rückzuverteilen.

Da die Krankenversicherung die einzige Institution ist, welche die gesamte Schweizer Bevölkerung erreicht, wurde entschieden, die Einnahmen der Abgaben durch diese an die Bevölkerung rückzuverteilen. Die Umweltabgaben haben jedoch keinen Bezug zur Krankenversicherung und ihrer Finanzierung.       

Jede in der Schweiz wohnhafte Person, die über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG verfügt, hat Anspruch auf die Rückverteilung.

Neugeborene oder Personen, die im Verlauf des Jahres aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, haben ab ihrem Beitritt zu einer Krankenversicherung Anrecht auf die Rückverteilung. Jedoch haben Personen, die über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz verfügen und deren gesetzlicher Wohnsitz sich im Ausland befindet, kein Anrecht darauf.

Ja, denn die Uweltabgaben stehen in keiner Verbindung mit Ihrer Versicherungsprämie. Wenn Sie Prämienverbilligungen für den Gesamtbetrag Ihrer Prämie erahlten, werden die Umweltabgaben in Form einer Gutschrift rückverteilt.

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